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Wenn Werbung in die Irre führt

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale deckt dreistes Produktmarketing auf

Rosafarbener Einhorn-Senf, der nicht für Kinder geeignet ist, oder kompostierbare Trinkhalme, die nicht in den Kompost gehören: Raffiniertes Produktmarketing weckt bei Verbraucher:innen falsche Erwartungen und verleitet zum Kauf. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat Produkte mit besonders dreister Aufmachung zusammengetragen, bewertet und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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Kinder-Senf: nicht für Kinder geeignet
Ein rosa eingefärbter Senf, verziert mit einem Comic-Einhorn und Schnörkelschrift, richtet sich offensichtlich an Kinder. Das Widersprüchliche: der Senf enthält den Farbstoff E122 (Azorubin), der für Kinder nicht geeignet ist. Der rote Azofarbstoff steht im Verdacht, Allergien auszulösen sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Darauf macht zwar ein Warnhinweis auf der Rückseite des Senfglases aufmerksam, der ist allerdings leicht zu übersehen. „Das Produkt ist ein Beispiel für besonders dreist aufgemachtes Marketing. Verbraucher:innen bleibt nur, die Zutatenliste und Warnhinweise zu lesen. Sie helfen, kritische Inhaltsstoffe zu erkennen“, sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der VZB. 
 

Absurd: „industriell kompostierbare“ Trinkhalme landen im Restmüll 
Im Marktcheck fallen zudem Trinkhalme negativ auf, die der Hersteller mit der Aussage „industriell kompostierbare abbaubare Trinkhalme“ bewirbt. Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass die Trinkhalme wie Obst- und Gemüsereste einfach im Biomüll entsorgt werden könnten. Das Paradoxe: Die Trinkhalme gehören in den Restmüll. Das gibt so auch der Entsorgungshinweis auf der Rückseite der Verpackung vor. Die Werbeaussage „industriell kompostierbar“ weckt jedoch besonders bei Umweltbewussten falsche Hoffnungen. „Das ist ein typischer Fall von Greenwashing“, sagt Clausnitzer. 
 

Überflüssig und überteuert: Fertigmischung enthält nur Salz und Pfeffer 
Fertigmischungen zum Würzen, oft mit fantasievollen Namen, sollen besonders einfaches Kochen ermöglichen. Die Fertigmischung einer bekannten Gewürzmanufaktur besteht allerdings nur aus Salz und Pfeffer – den beiden Zutaten, die ohnehin im Haushalt vorhanden sein dürften. Der Preisvergleich zeigt: Die Mischung aus rund 90 Prozent (Meer-)Salz und zehn Prozent Pfeffer ist mit 39,99 Euro pro Kilogramm wesentlich teurer als das hochpreisigste Meersalz und der teuerste Pfeffer aus dem Supermarkt – und dient damit ausschließlich der Gewinnsteigerung des Herstellers. Beim Kauf von Fertigmischungen sollten Verbraucher:innen sich daher nicht blenden lassen und immer auf die Zutatenliste schauen. 
 

Produkt mit irrführendem Produktmarketing melden 
„Verbraucher:innen melden uns regelmäßig Produkte mit irreführender Werbung. Hersteller müssen Werbung, die falsche Erwartungen bei den Verbraucher:innen weckt, unterlassen“, fordert Clausnitzer. Verbraucher:innen, die ein Produkt mit übertriebenen oder irreführenden Werbebotschaften finden oder die sich fragen, ob es sich für eine ausgewogene Ernährung eignet oder schlicht überflüssig ist, können der Verbraucherzentrale Brandenburg ein Foto des Produktes und dem Ort, wo Sie es gefunden haben, zusenden, an: Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Weitere Produkte mit irreführenden Werbemaschen finden interessierte Verbraucher:innen unter: Wer braucht denn sowas? – Produkte von unnütz bis bedenklich | Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.