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Ärger im Urlaub: Plötzlich ohne Mietwagen im Ausland

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor verweigerter Herausgabe gebuchter Mietwagen

Wer für die Ankunft im Urlaubsland einen Mietwagen gebucht hat, steht vor einem unangenehmen Problem, wenn die Firma vor Ort eine Herausgabe verweigert. Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was Betroffene bei der Buchung beachten und im Krisenfall vor Ort tun können.

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Weil er Berufssoldat sei, könne er den Wagen leider nicht wie vereinbart erhalten, erklärte eine Autovermietung in Edinburgh einem Verbraucher aus Brandenburg. Der staunte nicht schlecht, zumal er keinerlei Ausschluss bestimmter Berufsgruppen in seinen Unterlagen fand. Das Fahrzeug bekam er trotzdem nicht. Er musste sich stattdessen nach einem neuen Angebot umsehen und versucht nun, die Zahlung zurückzubuchen.

Was wie ein Einzelfall klingt, ist keiner: Denn einer verweigerten Herausgabe ihres bereits zu Hause gebuchten Mietwagens sehen sich Verbraucher:innen im Ausland häufiger gegenüber, weiß Erk Schaarschmidt, Jurist bei der VZB. „Ein wiederkehrendes Problem ist die Nichtakzeptanz von Debitkarten durch die Ausleihstation vor Ort, die eine echte Kreditkarte verlangt“, so der Experte. Und das auch, wenn der Mietwagen bereits mit einer Debitkarte bezahlt wurde.

Wer vor Ort einem Anbieter gegenübersteht, der den gebuchten Wagen nicht herausrücken will, dem rät Schaarschmidt, noch am Schalter Kontakt zu seinem Vertrags- oder Vermittlungspartner aufzunehmen. Oft kann dieser durch ein Telefonat mit der Mietstation helfen.

Sehen Betroffene sich trotzdem vor Ort zur Annahme neuer, bisher nicht vereinbarter Bedingungen gezwungen, etwa der, eine unnötige Versicherung abzuschließen, können sie diese unter Protest und Vorbehalt annehmen und mit dieser Formulierung unterschreiben. Dies kann ihnen spätere Rückforderungen erleichtern.

Schon getätigte Kreditkartenzahlungen können Betroffene per sogenanntem Chargeback über die eigene Bank zurückholen. Dafür gewähren Banken meist eine freiwillige Frist von 120 Tagen nach Buchung. Wird der strittige Betrag per Lastschrift eingezogen, gilt zunächst eine Frist von 8 Wochen nach Buchungsdatum. Schaarschmidt rät Kund:innen, sich parallel beim Anbieter zu beschweren. Stellt der Anbieter sich quer, kann ein kostenfreies Streitschlichtungsverfahren für einige große Anbieter beim European Car Rental Conciliation Service in Frage kommen.

Für die Suche nach einem Mietwagen rät Schaarschmidt, die Vertragsbedingungen vor einer Buchung immer vollständig zu lesen. Sind sich Verbraucher:innen unsicher, ob zum Beispiel tatsächlich eine Kreditkarte benötigt wird, sollten sie die Mietstation rechtzeitig vorab kontaktieren. In der Regel können Mietwagen bis zu 24 Stunden vor Abholung noch kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Für die Abholung empfiehlt der Experte, den Wagenzustand genau auf Schäden zu kontrollieren, zu fotografieren und etwaige Mängel sofort anzuzeigen – ebenso wie bei der Rückgabe des Wagens.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

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