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Alles im Blick: Umzug in die erste eigene Wohnung

Pressemitteilung vom
Mit der Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen wichtige To-dos zusammenstellen

Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist für junge Menschen eine große Herausforderung. Die Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, den Überblick zu behalten. Mit der interaktiven Anwendung erhalten junge Verbraucher:innen eine Zusammenstellung der wichtigsten To-dos rund um Themen wie Wohnungssuche, Vertragswechsel und Versicherungen. Zusammen mit persönlichen Ergänzungen erhalten sie so eine individuelle Umzugs-Checkliste.
 

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Zwischen August und Oktober beginnt für viele junge Menschen mit dem Start von Ausbildung oder Studium ein neuer Lebensabschnitt. Für die meisten bringt dies den ersten Umzug mit sich. Neben der aufreibenden Suche nach Wohnraum stellen sich viele weitere Fragen: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause aus- oder in eine andere Wohnung umziehe? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internet – ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe können sich Interessierte einen umfassenden Überblick über notwendige To-dos verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Nutzer:innen ergänzen persönliche Notizen und Fristen und erhalten so ein ganz individuelles Dokument. Dieses können sie ausdrucken und abhaken oder sie erhalten es per Mail, inklusive vieler nützlicher Tipps zu Sparmöglichkeiten, Verträgen und Kostenfallen.

Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/umzugs-checkliste.

Die interaktive Checkliste wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt.
 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.