Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Alte Solaranlagen vor Förderende

Pressemitteilung vom
Von Weiternutzung bis Recycling: welche Optionen sich lohnen

Seit dem Jahr 2000 erhalten Solaranlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Förderung. Immer mehr Anlagen erreichen nun das Förderende. Für Solaranlagen, die seit 2004 in Betrieb sind, endet die Förderung beispielsweise am 31. Dezember 2024. In welchen Fällen der Weiterbetrieb dieser sogenannten Ü20-Anlagen lohnt, was Besitzer:innen beachten sollten und wie eine Entsorgung der Module abläuft, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). 

Off

Zeit für Anlagencheck nutzen

Wer seine Solaranlage nach 20 Jahren weiterbetreiben will, sollte sie einem gründlichen Check unterziehen. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Solarmodule noch intakt und ausreichend leistungsfähig sind und unter Umständen trotz Mängeln sicher weiterbetrieben werden können. Ein solcher Check kostet etwa 250 bis 300 Euro. „Die Untersuchung sollte Antworten darauf geben, ob es sich lohnt, den Solarstrom voll einzuspeisen, die Anlage auf Eigenversorgung umzurüsten oder die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen“, erklärt Jens Krumnow, Energieberater bei der VZB.

Weiter mit Volleinspeisung oder Umstellung auf Eigenverbrauch

Viele Anlagen funktionieren nach 20 Jahren weiterhin gut und dürfen nach der aktuellen Rechtslage einfach weiter Strom ins Netz einspeisen. Der Netzbetreiber zahlt für diesen Strom den sogenannten Marktwert Solar, der allerdings jährlich schwankt und von dem noch eine Vermarktungsgebühr durch den Netzbetreiber abgezogen wird. Für 2023 betrug der Jahresmarktwert Solar 7,2 Cent je Kilowattstunde, 2024 wird dieser Wert voraussichtlich geringer ausfallen.

Die zweite Möglichkeit ist, den Strom der Photovoltaik-Anlage selbst zu verbrauchen. „Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen“, so Krumnow. Ob sich die Umstellung auf Eigenverbrauch lohnt, bedarf allerdings einer Prüfung im Einzelfall. Denn der Umbau ist in der Regel bei alten Anlagen auch mit Aufwand und Kosten verbunden.

Alte Module durch neue ersetzen und als Balkonkraftwerk oder Inselanlage nutzen

Lässt sich die alte Photovoltaik-Anlage aus technischen Gründen nicht mehr weiter betreiben, hat sie deutlich an Leistung verloren oder stehen teure Reparaturen an, besteht die Möglichkeit, die alte Anlage durch eine neue, deutlich leistungsstärkere zu ersetzen. „Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist besonders lohnend bei einem hohen Stromverbrauch oder einer großen Dachfläche“, hält der Energieexperte fest.

Ausgemusterte aber noch funktionstüchtige Altmodule können ihre Besitzer:innen beispielsweise am Balkon oder dem Garagendach als „Balkonkraftwerk“ sowie im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für sogenannte „Inselanlagen" verwenden.

Entsorgung und Recycling von Solarmodulen

„Die Entsorgung von Solarmodulen ist einfach. Besitzer:innen können sie genau wie einen alten Fernseher zum örtlichen Wertstoffhof bringen, wo eine kostenfreie Entsorgung möglich ist“ erläutert Krumnow. Der Großteil der in den Modulen verbauten Materialien ist recycelbar. Das Aluminium aus den Rahmen sowie das Kupfer aus den Kabeln lassen sich recht einfach wiederverwerten. Der Hauptbestandteil eines Moduls ist Glas und findet beispielsweise Verwertung in Dämmstoffen für die Bauindustrie.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen zum Thema Solarenergie oder Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die anbieterunabhängige Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch individuell bei den Menschen zuhause. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772

Kostenfreie Online-Vorträge

Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen an. Beispielsweise zu den Themen „Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps für Ihren Haushalt“, „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen“ oder „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen“. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.