Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Dreiste Preise im Internet

Pressemitteilung vom
Corona-Abzocke – Verbraucherzentrale warnt vor überteuerten Angeboten im Netz

In der Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale berichten Verbraucher, dass sich auf Internetportalen wie Ebay zunehmend derzeit heiß gehandelte Waren wie Toilettenpapier und Hefe zu dreisten Preisen befinden. Die Verbraucherzentrale rät: „Melden Sie diese Angebote beim Plattformbetreiber und lassen Sie die Finger davon.“

Off

„Wir raten dazu, diesen unseriösen Geschäftemachern die Grundlage zu entziehen, indem wir alle diese überteuerten Waren nicht kaufen“, sagt Juristin Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Internet-Portale sind nach eigenen Angaben bemüht, derartige Grundsatzverstöße so schnell wie möglich von der Plattform zu entfernen. „Helfen Sie aktiv mit, indem Sie unseriöse Angebote dieser Geschäftemacher bei den Portalen melden. Denken Sie daran, dass die Produkte im Supermarkt um die Ecke zu angemessenen Preisen zu finden sind oder demnächst nachgeliefert werden“, so Kahnert.

Die Corona-Pandemie verändert unser alltägliches Leben nachhaltig. Manche Produkte sind in den Ladenregalen rar, das Toilettenpapier ist zum unangefochtenen Schlagerprodukt geworden. Die Bundesregierung und der Handel versichern, dass die Versorgungslage sicher ist. Dennoch versuchen windige Geschäftemacher, die Sorgen der Verbraucher auszunutzen und bieten einige Produkte zu abenteuerlichen Preisen an.

Die Verbraucherzentrale geht den Beschwerden der Verbraucher nach. Wenn Sie fragwürdige Geschäfte beobachten, die die aktuelle Situation nutzen, um daraus Profit zu schlagen, melden Sie das über unsere Beschwerde-Box.

Individuelle Beratung für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder online vereinbart werden: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.