Preiserhöhungen und Kündigungen
Viele Verbraucher:innen in Brandenburg erhielten in den letzten Wochen Benachrichtigungen von ihren Energieversorgern. So wurden monatliche Abschlagserhöhungen um 100 Prozent und mehr bekannt gegeben oder Preiserhöhungen mitgeteilt, obwohl im Vertrag eigentlich eine Preisgarantie vereinbart war. Einige Energieversorger kündigten sogar den Liefervertrag oder versendeten Kündigungsbestätigungen, obwohl die Verbraucher:innen gar keine Kündigung gewünscht hatten.
Welche Rechte haben Verbraucher:innen bei Preiserhöhungen?
Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der VZB: „Wenn der Anbieter die Preise erhöht, haben die Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Suche nach einem neuen Anbieter, der gut und günstig ist, gestaltet sich allerdings derzeit nicht einfach. Wir empfehlen Verbraucher:innen zu recherchieren, ob es ein besseres Angebot gibt, bevor sie ihren alten Vertrag kündigen.“
Was können Verbraucher:innen tun, wenn der Anbieter kündigt?
Trietz: „Niemand in Deutschland muss ohne Strom und Gas auskommen – wenn der gewählte Energieanbieter nicht mehr liefert, wird man automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Verbraucher:innen haben in dieser „Ersatzversorgung“ keine Kündigungsfrist und können sich dementsprechend direkt um einen neuen Versorger kümmern. Falls man aufgrund der aktuellen Lage keinen besseren Versorger findet, wird man weiterhin vom Grundversorger beliefert. Allerdings Vorsicht: Man muss die Kosten im Blick behalten, denn die Grundversorgung ist in der Regel teuer. Daher ist es ratsam, zügig neue Angebote einzuholen und diese zu vergleichen, um schnell von der teuren Ersatzversorgung wegzukommen.“
Haben Verbraucher:innen Ansprüche gegen Anbieter, die nicht mehr liefern?
Trietz: „Hält ein Anbieter seine vertragliche Verpflichtung nicht ein, indem er die Belieferung einstellt und auch nicht wirksam kündigt, kann das zu einem Schadensersatzanspruch führen. Dann spricht man von einer Vertragspflichtverletzung, die zu einem Schaden führen kann. Der Schaden kann beispielsweise die Differenz zwischen dem alten Preis, der in der Regel niedriger war, und dem neuen Preis betragen. Wir empfehlen Verbraucher:innen, die Schadenersatzforderungen gegenüber ihrem (ehemaligen) Energieversorger stellen wollen, sich vorab von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.“
Die VZB beobachtet die aktuelle Situation weiterhin – so sind bei derart erheblichen Preissteigerungen vermehrte Strom- und Gassperren wegen Zahlungsverzugs zu befürchten. „Es ist zwar eine gute Nachricht, dass die neue Bundesregierung Zuschüsse beim Wohngeld angekündigt hat, allerdings müssten die Hilfen für Haushalte mit geringem Einkommen deutlich höher ausfallen“, so Trietz. Mehr dazu unter: www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-fordert-500-euro-heizkostenzuschuss-pro-haushalt
Gestiegenen Preisen durch Energiesparen trotzen
Neben einem möglichen Anbieterwechsel ist es ratsam den Energieverbrauch zu senken. Durch einfache Maßnahmen wie das Herunterdrehen der Heizung, den Einbau eines Sparduschkopfes oder die Nutzung des Eco-Programms bei Spül- und Waschmaschine lässt sich Geld sparen. Auch zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale eine unabhängige Energiesparberatung an.
Die Verbraucherzentrale bietet rund um das Thema Steigerung der Energiepreise folgende Angebote:
Ausführliche telefonische und persönliche Rechtsberatung:
- Aktuell nur nach Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Beratung zum Energiesparen unter:
- Kostenlose telefonische Beratung, nur nach Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr).
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.