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Fisch und Meerestiere nachhaltig einkaufen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale: Nicht nur auf Siegel achten / mit kostenlosem Ratgeber

Zu Ostern kommt traditionell Fisch auf den Tisch. Generell gehört er für für viele Verbraucher:innen zu einer ausgewogenen Ernährung. Das Angebot an Fischereiprodukten im Supermarkt ist entsprechend groß. Gleichzeitig schrumpfen die Bestände einzelner Fischarten aufgrund von Überfischung und schädlichen Fangmethoden massiv, so dass der Fortbestand ganzer Arten bedroht ist. Zudem wird immer mehr Fisch in Aquakulturen gezüchtet. Welcher Fisch nachhaltig ist und welche Angaben auf der Verpackung bei der Auswahl helfen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

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Label und Gütesiegel bieten eine erste Orientierung für den nachhaltigen Einkauf von Fisch und Meerestieren aus Wildfang und Aquakultur“, sagt Diana Marwitz, Beraterin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZB. Das Siegel des Marine Stewardship Council (MSC) ist der weltweit bedeutendste Standard für nachhaltigere Fischereien und wird für Wildfisch vergeben. Das Aquaculture Stewardship Council (ASC) zertifiziert nachhaltig arbeitende Fisch- und Meeresfrüchtezuchten. Naturland zertifiziert sowohl Wildfisch als auch Aquakulturen. Bei Fischereiprodukte aus Aquakultur, die das EU-Biosiegel tragen, dürfen die Züchter bei der Aufzucht keine künstlichen Hormone und Medikamente einsetzen, müssen Bio-Fischfutter verwenden und den Tieren ausreichend Platz bieten. Die Bewertungskriterien der verschiedenen Siegel und Label unterscheiden sich teilweise erheblich.

„Verbraucher:innen sollten nicht ausschließlich auf Siegel vertrauen, sondern ebenfalls auf die Fischart, ihre Herkunft sowie die Fangmethode achten“, so Marwitz. Der aktualisierte Fischratgeber der Verbraucherzentralen kann Verbraucher:innen bei der Auswahl helfen. Hier finden sie gängige Meerestiere aus Aquakultur und Wildfang in alphabetischer Reihenfolge und farblich eingestuft nach dem Ampelsystem. Insbesondere die Herkunft des Fisches entscheidet, ob der Kauf empfehlenswert ist oder nicht. Denn einige Wildfische kommen in mehreren Fanggebieten vor und deren Bestände können in unterschiedlichem Zustand sein. Sowohl das Hauptfanggebiet (zum Beispiel FAO 27 Nordostatlantik) als auch das Teilfanggebiet (zum Beispiel 27.4 für die Nordsee als Bestandteil des Nordostatlantiks) müssen auf der Verpackung von Fischereiprodukten angegeben sein. Stammen Fische aus Aquakulturen, steht „aus Aquakultur“ oder „gezüchtet in…“ auf der Verpackung beziehungsweise an der Theke.

Makrelen und atlantischer Lachs aus Wildfang sind extrem bedroht. Daher rät die Verbraucherzentrale vom Kauf ab. Das gilt auch für beliebte Fischarten wie Scholle, Kabeljau und Hering, die aus bestimmten Fanggebieten stammen oder mit speziellen Methoden gefangen wurden. „Als besonders nachhaltig gilt Karpfen aus Aquakultur. Ebenfalls empfehlenswert ist der Kauf von wildgefangenem Zander und Alaska-Seelachs mit MSC-Siegel“, sagt die Expertin.

Interessierte Verbraucher:innen können sich den Fischratgeber als digitale Version herunterladen oder sich diesen im Pocket-Format kostenlos schicken lassen. Die Bestellung erfolgt über das landesweite Servicetelefon 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9-18 Uhr).

Lebensmittel-Forum: Verbraucher:innen fragen, Expert:innen antworten
Verbraucher:innen, die Fragen zum Einfrierdatum von Fisch haben oder sich fragen, wie gesund Fischstäbchen sind, können diese und andere Fragen im Lebensmittel-Forum stellen, unter www.lebensmittel-forum.de. Die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen antworten kostenlos.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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