Mit Novellierung des rbb-Staatsvertrages soll es im Kontrollgremium des Rundfunk Berlin-Brandenburg auch in Zukunft keine Vertretung von Verbraucherbelangen geben – anders als in vielen anderen Hörfunk- oder Fernsehräten bundesweit. Nur eine solche könne jedoch das notwendige Gegengewicht zur mehrfach vertretenen Anbieterseite schaffen, kritisieren die Verbraucherzentralen.
Rundfunkrat ohne Verbraucherstimme
Der rbb-Rundfunkrat überwacht den Sender und berät zum Angebot. Das Gremium vertritt die Interessen der Bevölkerung und setzt sich aus Vertreter:innen wichtiger gesellschaftlicher Gruppen wie jungen Menschen, Migrant:innen oder Sozialorganisationen zusammen. Aber auch Wirtschaftsrepräsentanten sind zahlreich mit von der Partie: Unternehmensverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Landesbauernverband. Dagegen fehlt – anders als etwa bei ZDF, WDR, NDR, Radio Bremen, SR oder Deutschlandradio – im rbb-Rundfunkrat eine Vertretung von Verbraucherbelangen.
Forderung der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen in Berlin und in Brandenburg plädieren für eine Vertretung von Verbraucherinteressen im Rundfunkrat: „Nicht nur in Zeiten hoher Lebensmittelpreise, der Notwendigkeit von Energiesparen für Klima und Geldbeutel sowie zahlreicher Unsicherheiten im Verbraucheralltag, von Altersvorsorge bis Cybersicherheit, sehen wir eine ständige Vertretung von Verbraucherbelangen im Rundfunkrat als unerlässlich an“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke. Er kritisiert bei der jetzt geplanten Vergrößerung des Gremiums vor allem das fehlende Gegengewicht zu vier Lobbyisten der Anbieterseite als eine verpasste Chance der Novellierung: „Ein Gremium, das die Breite der Gesellschaft widerspiegeln möchte, braucht die Einbeziehung von Menschen in ihrer täglichen Rolle als Nachfrager:innen“, so Rumpke.
Hintergrund
Der rbb-Staatsvertrag beinhaltet die wichtigsten Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg. Eine umfassende Novellierung des Vertrages soll den gesetzlichen Rahmen des Senders modernisieren. Zu den Neuerungen, die voraussichtlich 2024 in Kraft treten, gehört auch eine teilweise Neubesetzung des Rundfunkrates durch künftig 33 statt der bisherigen 30 Mitglieder. Das Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) befindet sich auf der Tagesordnung des Berliner Abgeordnetenhauses und wird zum zweiten Mal am 14. Dezember 2023 im Landtag Brandenburg gelesen.
Diese und weitere verbraucherpolitische Forderungen für das Land Brandenburg hat die Verbraucherzentrale hier online veröffentlicht.