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Gut versichert in die Pedale treten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert über Versicherungen für E-Bikes

E-Bikes liegen im Trend: Sie sind umweltfreundlich und können das Auto auf vielen Strecken ersetzen. Die Anschaffung ist teuer, auch deshalb stellt sich die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Anett Fajerski, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, gibt Tipps.

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Bei Elektrofahrrädern unterscheidet man hauptsächlich zwischen Pedelecs und S-Pedelecs. Während das Pedelec die Fahrer:innen bis maximal 25 km/h unterstützt und somit als normales Fahrrad gilt, hilft das S-Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und ist somit ein Kleinkraftrad. „Für das S-Pedelec braucht es mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung“, erklärt Anett Fajerski, Beraterin für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Einschluss in die Hausratversicherung

Vor der Anschaffung eines E-Bikes sollte man sich Gedanken um eine Diebstahlversicherung machen. Das Rad kann man oft gegen einen Mehrbeitrag als zusätzlichen Baustein in die Hausratversicherung einschließen. „Es ist sehr wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Denn oft gibt es bei alten Versicherungen eine ´Nachtklausel`. Diese besagt, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn das Fahrrad in der Nacht außerhalb gesicherter Räume gestohlen wurde“, erklärt die Verbraucherschützerin. „Wir empfehlen, keine Fahrradversicherung abzuschließen, die diese Klausel enthält.“ 
Zusätzlich sollten Verbraucher:innen bei einem teuren Fahrrad stets die Höchstversicherungssumme im Auge behalten, die bei Fahrrädern oft zwischen einem und zehn Prozent des versicherten Hausratwerts liegt. Bei hochpreisigen Fahrrädern kann die Versicherungssumme schnell überschritten werden.
 

Spezielle Fahrradversicherungen

„Das Angebot an speziellen Fahrradversicherungen ist mit dem Aufkommen von E-Bikes stark gestiegen“, so die Expertin. Die Kosten für eine solche Versicherung liegen zwischen 30 und 150 Euro pro Jahr. Dabei sind sie nicht nur vom Wert des Zweirads, sondern auch vom Diebstahlrisiko am Wohnort abhängig. „Wir empfehlen, neben dem Preis auch den Umfang der Versicherungsleistungen für eine Entscheidung heranzuziehen. Sinnvoll ist es, wenn die Versicherung den Akku und eine Absicherung gegen Vandalismus einschließt. Zudem sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass im Schadenfall der Neuwert erstattet wird und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.“ Das Fahrrad sollte immer mit einem besseren Schloss angeschlossen sein. Für diejenigen, die ihr Rad mit in den Urlaub nehmen möchten, kann eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein, denn viele Versicherungen bieten eine weltweite Absicherung an.

Privathaftpflichtversicherung

Beim Versicherungsschutz gilt immer: „Versichern Sie zunächst das größte anzunehmende Risiko“, so die Verbraucherschützerin. Und das ist nicht der Verlust eines Fahrrads. „Die wichtigste Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Denn wer anderen Verkehrsteil-nehmer:innen einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser kann je nach Unfallschwere in die Millionenhöhe gehen und ist daher unbedingt und zuallererst zu versichern, bevor man über einzelne Versicherungen wie einen Diebstahlschutz nachdenkt“, so Fajerski. 

Für weitere Fragen rund um Versicherungen stehen die Expert:innen der Verbraucherzentrale Brandenburg bereit.  Die Leistungen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/geld-versicherungen/versicherungen-15461

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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