Kostenloses Online-Seminar "Altersvorsorge - gut informiert die persönliche Strategie entwickeln" am 10. Oktober um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Härtefallhilfen für Heizöl und Co: Antragsverfahren startet am 8. Mai

Pressemitteilung vom
Die Anträge können rückwirkend beantragt werden.

Ende letzten Jahres beschloss die Bundesregierung, auch die Nutzer:innen nicht leitungsgebundener Energien – wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas oder Pellets – zu entlasten. Nun sind erste Einzelheiten zum Verfahren bekannt. Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), beantwortet die wichtigsten Fragen.

Off

Wer kann die Härtefallhilfen beantragen?

Dulinski: Verbraucher:innen, die ihre Wohnräume mit Heizöl, Pellets oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen. Die Hilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Wie hoch fällt die Entlastung aus?

Dulinski: Das hängt davon ab, wie viel ein Haushalt im Jahr 2022 für Energie bezahlt hat. Ob eine Antragsstellung in Frage kommt und wie hoch der Entlastungsbetrag voraussichtlich ausfällt, können Betroffene mit Hilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentralen ermitteln. Die Entlastung wird ausgezahlt, wenn sie mindestens 100 Euro beträgt. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro. Für diejenigen, die es genau wissen möchten: Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Wie können Betroffene die Hilfen beantragen?

Dulinski: Brandenburger Verbraucher:innen können die Hilfen über das Online-Portal der Finanzkasse Hamburg beantragen, und zwar ab 8. Mai 2023. Im nächsten Schritt bearbeitet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Anträge. Die ILB ist auch Ansprechpartnerin für Antragstellende und beantwortet eventuelle Fragen. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf der Website der ILB. Nach Auskunft der ILB kann ein Antrag auch analog erfolgen, wenn keine Möglichkeit besteht, den Online-Weg zu nutzen. Dazu können Betroffene bei der Servicehotline anrufen.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.