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Hilfe, mein Kind ist erwachsen!

Pressemitteilung vom
Neues Online-Angebot informiert darüber, was Eltern rund um die Volljährigkeit Ihres Nachwuchses beachten sollten

Egal, wie oft Kinder ihre Eltern noch um Rat fragen – Mit dem 18. Geburtstag tragen junge Erwachsene eigene Verantwortung und benötigen keine Zustimmung der Eltern für ihre Entscheidungen. Oft wissen weder Eltern noch Kinder, was die neue Freiheit für den jungen Erwachsenen tatsächlich bedeutet: Was ändert sich rechtlich? Wie wirkt sich die Volljährigkeit auf Verträge und Mitgliedschaften aus? Welche Versicherungen gehören auf den Prüfstand? Auf dem Infoportal „Mein Kind wird 18“ beantwortet die Verbraucherzentrale diese sowie zahlreiche weitere Fragen zur Volljährigkeit. 

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Mit 18 Jahren werden Kinder — nun Erwachsene — unbeschränkt geschäftsfähig. Ab dann kann der Nachwuchs selbstständig Verträge unterschreiben, zum Beispiel einen Miet- oder Handyvertrag, aber auch Bürgschaften übernehmen oder gar heiraten. Eltern bleiben aber oft weiter Ansprechpartner und sollten dies nutzen, um ihre Kinder zu unterstützen. Wir empfehlen, bestehenden Verträge, Konten und Versicherungen zu diesem besonderen Anlass gemeinsam zu überprüfen.

Günstige Gelegenheiten bei Konten und Versicherungen nutzen

Ab 18 Jahren kann jeder ein eigenes Konto mit Kreditrahmen, einer Kreditkarte sowie voll umfängliches Online-Banking nutzen. Bestand vor der Volljährigkeit ein kostenfreies Girokonto, bleibt dies oft für die Ausbildungszeit weiter gratis. Es ist aber immer sinnvoll, dies vor dem 18. Geburtstag bei dem jeweiligen Geldinstitut zu überprüfen. Außerdem müssen die entsprechenden Nachweise, z.B. die Immatrikulationsbescheinigung, rechtzeitig bei der Bank einreichen, damit das Girokonto kostenfrei bleibt.

Auch bei Versicherungen ändert sich einiges, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Eltern sollten gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs prüfen, ob alle notwendigen Versicherungen bestehen und an welcher Stelle es sinnvoll und möglich ist, Tarife anzupassen. Oft macht es Sinn, Kinder solange wie möglich im Familienvertrag mitzuversichern (z.B. bei Haftpflicht-, Hausrat- oder KFZ-Versicherung), da es insgesamt meist günstiger ist.

Verträge und Mitgliedschaft prüfen und anpassen

Viele bestehende Verträge und Accounts können mit Beginn der Volljährigkeit angepasst und auf Kinder überschrieben werden. Bei einigen Verträgen — wie etwa Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios, Bus- und Bahntickets oder Mobilfunkverträgen mit Familientarifen — gelten weiterhin entsprechende Vergünstigungen, aber der Schüler- oder Ausbildungsstatus muss rechtzeitig belegt werden.

Abgeschlossene Mobilfunk-Familientarife erhöhen sich in einigen Fällen automatisch, sobald Kinder 18 Jahre alt werden. Es kann jedoch ein Vertragsinhaber-Wechsel von einem Elternteil auf den jungen Erwachsenen durchgeführt werden. Möglich ist selbstverständlich auch, dass das Kind nun einen eigenen Vertrag abschließt. Eine Rufnummermitnahme ist dabei unkompliziert möglich.

Den nächsten Lebensabschnitt gut vorbereiten

Für viele stellt sich mit der Volljährigkeit auch die Frage nach dem Ende der Schulzeit und dem weiteren Lebensweg der Kinder. Hier sind Eltern gefragt, denn sie müssen für Erstausbildung und Lebensunterhalt aufkommen. Die Familie sollte sich daher frühzeitig über die Finanzierung der Ausbildung der Kinder Gedanken machen und Möglichkeiten wie BAföG, Studienkredite, Stipendien und Nebenjobs prüfen und rechtzeitig in Angriff nehmen. Auch das Kindergeld endet automatisch mit dem 18. Geburtstag und muss bei weiterem Anspruch, beispielsweise für die noch andauernde Schulzeit, beantragt werden.


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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