Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 3. Dezember um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Keine 25 Cent in den Gelben Sack werfen / Milchgetränke ab 2024 pfandpflichtig

Pressemitteilung vom
Kakaogetränke, Ayran, Kefir und Joghurt-Drinks in Einweg-Plastikflaschen ab 1. Januar 2024 mit 25 Cent Pfand

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher:innen aufpassen, keine 25 Cent in den Gelben Sack zu werfen. Bisher waren Milch und Milch-Drinks in Einwegflaschen pfandfrei. Doch zum Jahresbeginn wird die Pfandregelung auf diese Produktgruppe ausgeweitet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Getränke und Verpackungsform von der Änderung betroffen sind.

Off

Ausweitung der Pfandpflicht bringt Erleichterung

Ab Jahresbeginn 2024 gibt es keine Ausnahmen mehr: Für alle Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen müssen Verbraucher:innen ab Jahresbeginn 2024 25 Cent Pfand bezahlen. Ausgeweitet wird die Pfandpflicht damit auf Milch und Milch-Drinks, wie Kakao und Latte Macchiato, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt und Kefir. Milch-Drinks in nicht wieder verschließbaren Bechern, in Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben dagegen pfandfrei. „Die Ausweitung der Pfandpflicht macht es für Verbraucher:innen übersichtlicher. Unabhängig vom Inhalt: Alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Milliliter und drei Litern sind pfandpflichtig“, sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der VZB.

Auf das Pfand-Logo achten

Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung, meist auf der Rückseite, aufgedruckt. Und auch am Regal müssen Händler:innen gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen. Restbestände an Dosen und Einweg-Getränkeflaschen ohne Pfand-Logo dürfen noch abverkauft werden. „In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen. Hier sollten Verbraucher:innen besonders achtsam sein“, sagt Clausnitzer. Und auch zu Hause hilft ein Blick auf die Verpackung, damit nicht vorschnell 25 Cent im Müll landen.

Pfandrückgabe in allen Verkaufsstellen

Genauso wie die Einweg-Plastikflaschen von Fruchtsäften und Softdrinks werden die Verpackungen mit Pfand-Logo der Milch und Milch-Drinks am Pfandautomat im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben. Jeder Markt, der Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss solche unabhängig von der Marke auch wieder zurücknehmen. 

Weitere Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand hat die Verbraucherzentrale hier zusammengefasst.

 

Ihre Fragen ans Forum Lebensmittel

Haben Sie alltägliche Fragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen? Dann stellen Sie sie unter www.lebensmittel-forum.de, die Verbraucherzentralen beantworten alle Fragen kostenlos im bundesweiten Lebensmittel-Forum.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.