Wer unaufgeforderte Anrufe mit Fragen zu den eigenen Zählernummern erhält, sollte am besten direkt wieder auflegen, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Denn mit den Zählernummern können Kriminelle ungewollte Lieferantenwechsel auslösen. Anrufende gaben sich gar als Verbraucherzentrale aus.
Die Masche: Kriminelle nutzen Zählernummern für nicht gewünschte Vertragswechsel
Immer wieder berichten Betroffene von betrügerischen Anrufen, bei denen Kriminelle sich als Vertreter bekannter Firmen oder sogar als vermeintliche Behörden ausgeben, um persönliche Daten zu erfragen. „Die Anrufe erfolgen oft im Namen von Organisationen wie der ‚Bundeszentrale für Energiefragen' oder der ‚Energiesparagentur', um Seriosität zu vermitteln und Vertrauen zu gewinnen. Sogar als Verbraucherzentrale haben Anrufende sich zuletzt wieder einmal gemeldet“, berichtet Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der VZB.
Ziel dieser Anrufe ist es, sensible Informationen wie Zählerstände, Geburtsdaten und insbesondere Zählernummern zu erhalten – und genau hier liegt die Gefahr. Denn allein durch die Zählernummer sind Kriminelle in der Lage, einen Lieferantenwechsel einzuleiten. Dieser kann ihnen hohe Provisionen einbringen. Viele Verbraucher:innen bemerken erst, dass sie betroffen sind, wenn sie plötzlich Post vom bisherigen Lieferanten und später einen neuen Vertrag im Briefkasten finden, obwohl sie nie einen Anbieterwechsel gewünscht haben.
Masche auch an der Haustür möglich
Zwielichtige Vertreter:innen sorgen auch direkt vor der Haustür für ungewollte Energieanbieter-Wechsel. Das kann durch die Abfrage von Zählernummern ebenso wie durch die Bitte um eine Unterschrift passieren. Entsprechende Fälle beobachtet die VZB aktuell vor allem in Frankfurt (Oder).
Betroffene sollten schnell reagieren
Wer Opfer der genannten Masche geworden ist, erhält eines Tages die Kündigungsbestätigung seines bisherigen Energieversorgers. „Hierauf sollten Betroffene unbedingt reagieren und den alten Anbieter so schnell wie möglich kontaktieren, um mitzuteilen, dass der Lieferantenwechsel gar nicht gewünscht ist“, rät Dulinski. Im Kontakt mit dem Altanbieter lässt sich die Kündigung in vielen Fällen rückgängig machen. Sobald die Vertragsbestätigung des neuen Anbieters eintrifft, müssen Verbraucher:innen diesen Vertrag unbedingt widerrufen.
Vorsicht vor ungewollten Werbeanrufen
„Die Verbraucherzentrale ruft niemals unangekündigt an, um Daten abzufragen“, stellt Dulinski klar. Benötigen Energieanbieter tatsächlich Zählerdaten, erfolgt die Übermittlung meist über die jeweiligen Online-Portale oder mithilfe der vom Energieversorger ausgegebenen Ablesekarten, jedenfalls niemals telefonisch ohne Ankündigung.
Zum Umgang mit unangekündigten Werbeanrufen hat die Verbraucherzentrale online weitere Informationen zusammengestellt.