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Nachhaltige Blumengeschenke zum Valentinstag

Pressemitteilung vom
Schnittblumen ohne Pestizide: „schwierig, aber möglich“ / Tipps der Verbraucherzentrale

Anders als bei den meisten Obst- und Gemüsesorten ist für den Verkauf von Blumen keine Kennzeichnung des Herkunftslandes verpflichtend. Doch gerade Schnittblumen haben häufig lange Transportwege hinter sich. So kommt ein Großteil aus Afrika oder Südamerika. Hinzu kommt, dass konventionell gezüchtete Schnittblumen oft pestizidbelastet sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps, wie ein schadstoffarmer und nachhaltiger Kauf gelingen kann.

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Fairtrade-Siegel

Das blau-grün-schwarze Fairtrade-Siegel ist den meisten Menschen im Zusammenhang mit Kaffee und Schokolade bekannt. Seit 2005 garantiert es auch für Blumen eine Produktion unter fairen Handelsbedingungen. Dazu gehören Verpflichtungen mit Blick auf Arbeitszeit und Sozialleistungen von Arbeitnehmer:innen, ein Verbot von Kinderarbeit und die Reduktion von Pestiziden. Fairtrade Deutschland bietet mit dem Einkaufs-Finder auf seiner Webseite eine übersichtliche Möglichkeit an, nach Blumenläden mit Fairtrade-Produkten in der eigenen Region zu suchen.

Bio-Siegel

Ebenso wie bei Lebensmitteln ist der Begriff „bio“ auch bei Schnittblumen, Stauden und Topfpflanzen geschützt. „Für Bio-Blumen gelten gleich strenge Regeln wie für Bio-Lebensmittel. Sie wachsen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und ohne mineralische Dünger. Als natürlicher Pflanzenschutz kommen vor allem nützliche Insekten zum Einsatz“, sagt Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Pflanzen, die nach Bio-Kriterien angebaut wurden, lassen sich am EU-Bio-Siegel und den Siegeln der Anbauverbände Bioland, Naturland und Demeter erkennen und müssen eine Bio-Kontrollstellen-Nummer aufweisen. Öko-Kontrollstellen kontrollieren Bio-Betriebe unabhängig auf die Einhaltung der Standards.

„Es ist immer noch schwierig, im Handel Bio-Blumen zu finden. Wer Wert auf Bio legt, sollte im Blumenhandel seines oder ihres Vertrauens oder auf dem Wochenmarkt nachfragen“, rät Reinke, auch, um Blumenverkäufer:innen dafür zu sensibilisieren.

Blumen selbst pflücken mit der „Handstraußregelung“

Wer keine Fairtrade- oder Bio-Blumen findet, kann zum Valentinstag auch zu einem anderen Geschenk greifen und spart sich den nachhaltigen Blumenstrauß für einen späteren Anlass auf. Denn sobald Pflanzen an den Wegesrändern wachsen, kann man einen 100 Prozent regionalen, unbehandelten Strauß selbst pflücken. „Nach der Handstraußregelung ist es erlaubt, kleine Mengen wildlebender Blumen, Gräser, Farne, Kräuter und Zweige von Orten, die keinem Betretungsverbot unterliegen, für den Privatgebrauch zu pflücken“, so Reinke. Vor dem Pflücken sollte man sich allerdings mit den Pflanzen vertraut machen, denn die Handstraußregelung gilt nur für Gewächse, die nicht dem besonderen Artenschutz unterliegen. 

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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