Kostenloses Online-Seminar "Altersvorsorge - gut informiert die persönliche Strategie entwickeln" am 10. Oktober um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Riestern: Handlungsspielräume rechtzeitig nutzen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur Prüfung bestehender Riesterverträge

Seit Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 haben Verbraucher:innen bundesweit Millionen von Riesterverträgen abgeschlossen. Immer mehr dieser Verträge kommen aktuell in die Auszahlphase. Dabei sind die Auszahlungsbedingungen oft nicht so, wie Sparer:innen sie sich vorgestellt hatten. Was Betroffene vorab tun können, um den eigenen Vertrag optimal zu nutzen, erklärt Katja Konstroffer von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Off

Frau Konstroffer, mit welchen Fragen und Problemen kommen die Riestersparer:innen zu Ihnen in die Beratung?

Viele Verbraucher:innen bitten uns um Hilfe, wenn sie kurz vor Renteneintritt die Auszahlungsinformationen von ihrem Riester-Anbieter erhalten. Die meisten wünschen sich die Auszahlung eines Einmalbetrages und sind enttäuscht über die Auszahlung einer geringen Monatsrente, die sie auch noch versteuern müssen. Zudem sind Verbraucher:innen, die sich für einen Bank- oder Fondssparplan entschieden hatten, zum Renteneintritt mit der Berechnung von unnötig hohen Abschluss- und Vertriebskosten konfrontiert.

Welche Möglichkeiten der Auszahlung gibt es denn?

Grundsätzlich zahlen Anbieter von Riesterverträgen Sparer:innen eine monatliche lebenslange Rente. Möglich ist aber auch eine sogenannte Teilkapitalauszahlung. Das bedeutet, Verbraucher:innen erhalten bis zu 30 Prozent ihres angesparten Kapitals als Einmalzahlung, sowie eine monatliche Rente, die sich aus dem Restkapital ergibt.

Die Einmalauszahlung des gesamten angesparten Kapitals ist in Riesterverträgen eigentlich nicht vorgesehen. In der Praxis ist dies nur möglich, wenn Verbraucher:innen ihren Vertrag kündigen und dabei auf die bereits erhaltenen Riesterförderungen verzichten. Ausnahmen von dieser Rückgewährpflicht gibt es bei Kleinbetragsrenten. Für das Jahr 2022 liegt die Kleinbetragsgrenze für Brandenburger:innen bei 31,50 € monatlicher Rente. Liegt die Rente darunter, muss die Riesterförderung nicht zurückgezahlt werden.

Eine weitere Option ist die Investition des Riesterkapitals in selbstgenutztes Wohneigentum.

Was raten Sie betroffenen Sparer:innen?

Langjährige Riester-Sparer:innen sollten sich rechtzeitig vor Rentenbeginn nochmals mit den eigenen Verträgen beschäftigen und prüfen, ob es flexible Ablaufoptionen gibt und ob sie das Kapital verrenten lassen wollen.

Auch wenn der Renteneintritt noch fern ist, sollten die Bedingungen noch zu den persönlichen Vorstellungen der Sparer:innen passen. Anderenfalls können Verbraucher:innen den Vertrag zumindest beitragsfrei stellen und nach Alternativen schauen. Möglich ist auch eine Kündigung, wobei diese meist mit finanziellen Nachteilen einhergeht.

Wir unterstützen gern bei der Prüfung der oftmals komplexen Vertragsbedingungen sowie bei der Beurteilung der Handlungsoptionen.

Für Fragen zu ihrem Riestervertrag können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/2024
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“
Neuer Ratgeber lotst zu Sparpotenzial
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.