Kostenloses Online-Seminar „Hitzeschutz - kühler wohnen, aber wie?" am 23. Juni um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unseriöse Inkassoschreiben entlarvt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale: Anhand der IBAN Fake erkennen

Derzeit wenden sich vermehrt Verbraucher, die Inkassoschreiben erhalten haben, an die Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Schreiben sehen alle ähnlich aus und sind unseriös. Die Verbraucherzentrale rät: „Keinesfalls zahlen!“ und gibt Tipps, wie man Fake-Schreiben entlarvt.

Off

Die Schreiben, die der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vorliegen, gleichen sich sehr (Beispielschreiben hier):

  • im Briefkopf findet sich der Ausdruck „Inkasso §“
  • als Ansprechpartner ist ein Herr Kurz genannt
  • der Briefbetreff lautet „1. Mahnung – Sammelklagen – Ankündigung Zwangsvollstreckung droht“
  • die angebliche Hauptforderung beläuft sich auf 760 Euro, gefolgt von dem Angebot, dass bei Zahlung innerhalb der nächsten drei Tage nur 290 Euro fällig würden
  • als Kontonummer zur Überweisung ist eine litauische IBAN angegeben.

„Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, überweisen Sie auf keinen Fall“, so Juristin Stefanie Kahnert von der VZB.

Woran erkennt man Fake-Schreiben?
„Zunächst sollten Verbraucher sich fragen, ob sie die Sache, für die eine Zahlung eingetrieben werden soll, überhaupt bestellt haben könnten“, so Kahnert. Wer unsicher ist, sollte dann prüfen: Wohin soll das Geld überwiesen werden?

„Anhand der IBAN auf dem Überweisungsträger erkennt man, in welches Land das geforderte Geld überwiesen werden soll“, sagt die Verbraucherschützerin. Im aktuellen Fall beginnt die IBAN immer mit der Länderkennung „LT“, das steht für Litauen. „Fordert ein Inkasso-Unternehmen, Geld ins Ausland zu überweisen, ist das ein Indiz für ein unseriöses Schreiben“, so die Verbraucherschützerin.

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten unseriösen IBANs zusammengestellt. Verbraucher, die ein unseriöses Inkassoschreiben mit einer noch nicht verzeichneten IBAN erhalten haben, können dies der Verbraucherzentrale Brandenburg melden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box 

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein seriöses oder unseriöses Schreiben in den Händen hält, kann sich individuell bei der VZB beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.