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Verbraucherzentrale Brandenburg bietet ab September Sozialtarif an

Pressemitteilung vom
Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, zahlt für allgemeine Rechtsberatung nur noch 5 statt 20 Euro
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Zum 1. September 2024 führt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) einen Sozialtarif ein. Die Möglichkeit zur vergünstigten Beratung steht im Zeichen sozialer Gerechtigkeit: Sie soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf wichtige rechtliche Unterstützung verzichten muss. 

Vergünstigte Beratung für fünf Euro

Personen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können rechtliche Beratung bei der VZB ab September 2024 zum vergünstigten Preis buchen. So kostet die allgemeine Rechtsberatung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises fünf statt 20 Euro. Auch, wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, kann diesen Sondertarif in Anspruch nehmen.

 „Die Einführung des Sozialtarifs ist ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Auch Bürgerinnen und Bürger, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, brauchen einen Zugang zu der unabhängigen Rechtsberatung der Verbraucherzentrale – zum Beispiel bei Problemen mit Verträgen und Rechnungen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben Rechte. Diese durchzusetzen, darf nicht vom persönlichen Geldbeutel abhängen“, sagt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Breites Spektrum an Beratungsfeldern

Die allgemeine Rechtsberatung deckt Fragen zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen ab. „Viele Probleme, wie ein untergeschobenes Zeitungs-Abo, eine überhöhte Handwerkerrechnung oder Probleme mit der Kündigung eines Handyvertrages, treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Unser Sozialtarif soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf rechtliche Beratung verzichten muss“, sagt Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB. 

Für individuelle Fragen können alle Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

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