Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbraucherzentrale Brandenburg erwirkt Urteil gegen Partnervermittlung

Pressemitteilung vom
Geschäftsbedingungen nachteilig für Verbraucher
Off

Der „Freizeitclub Julie“ ließ sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss bestätigen, dass Verbraucher schon eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen zur Vermittlung von Kontakten erhalten haben. Solche Regelungen sind unwirksam, da sie die Partnersuchenden unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg klagte deshalb und gewann. Julie darf die Regelung nun nicht mehr verwenden. Generell rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht bei teuren Vermittlungsverträgen.

Als sich eine Verbraucherin aus Biesenthal ratsuchend an die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wandte, erkannten die Berater in deren Vertrag mit der JFC-Julie GmbH Freizeitclub aus Kabelsketal in Sachsen-Anhalt sofort, dass sich darin eine unzulässige Regelung befand. „Die Verbraucherin sollte mit Vertragsunterzeichnung anerkannt haben, eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen zur Vermittlung von Kontakten bereits erhalten zu haben. Damit wollte sich die Firma bestätigen lassen, dass sie diese konkrete Vertragspflicht bereits erfüllt hat“, kritisiert Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin der VZB. „Solche Tatsachenbestätigungsklauseln sind unwirksam, da das Gegenteil im Nachhinein nur schwer zu beweisen ist und Verbraucher irrtümlich denken, dass sie für eine Vertragsleistung zahlen müssen, die sie womöglich noch gar nicht erhalten haben“, so Fischer-Volk weiter. Die Verbraucherzentrale hatte JFC bereits im November 2016 abgemahnt und vergeblich aufgefordert, die Verwendung dieser Regelung zu unterlassen. Da die Partnervermittler keine Unterlassungserklärung abgeben wollten, klagten die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Halle. Mit Urteil vom 19.01.2018 (AZ: 6 O 192/17) untersagte nun das Gericht der Firma, mit einer solchen Regelung ihre Vertragspartner zu benachteiligen.

Generell rät die Verbraucherzentrale Kontaktsuchenden dringend, die zumeist sehr teuren Verträge mit Partnervermittlungen erst einmal gründlich zu prüfen, und das Honorar keinesfalls sofort zu bezahlen. „Ist der Vertragspreis erst einmal gezahlt, laufen Betroffene bei einem Widerruf oder einer Kündigung des Vertrages ihrem Geld häufig vergeblich hinterher“, weiß Fischer-Volk. Haben nämlich Partnersuchende bis zur Vertragsbeendigung keine oder unpassende Vorschläge erhalten, fällt keine Vergütung an.

Tipps, was bei der Partnersuche mit Dienstleistern sonst noch zu beachten ist, gibt die Verbraucherzentrale online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/23039.

Verbraucher, die individuelle Fragen zu konkreten Vertragsbestimmungen haben, können sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.  

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.