Nach aktuellen Medienberichten will sich neben der Deutschen Bank deren Postbank verstärkt aus der Fläche zurückziehen und dabei nicht nur eigene Filialen schließen, sondern zusätzlich das Netz von Partneragenturen ausdünnen. Das dürfte negative Auswirkungen auf die Versorgung mit Bankdienstleistungen auch in Brandenburg haben. Die Verbraucherzentrale fordert Land sowie Kommunen auf, diese Lücke auszufüllen. Sie müssen mit Sparkassen als den Anstalten öffentlichen Rechts neben einem ordentlichen Filialnetz landesweit für verbraucherfreundliche Finanzprodukte sorgen.
Dazu meint der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Die Leistungen der Sparkassen müssen endlich im Brandenburgischen Sparkassengesetz festgelegt werden. Andernfalls könnten auch sie sich über die nächsten Jahre zu reinen Onlinebanken entwickeln. Nur eine Verbindlichkeit in puncto Filialnetz und gutem Angebot sichert landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für die Zukunft und rechtfertigt die Sonderrolle, die die Sparkassen EU-weit genießen.“
Verbraucherzentralen hatten im vergangenen Jahr ein verwaltungswissenschaftliches Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Möglichkeiten zu mehr Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer aufzeigt. Auch auf dieser Basis hat die Verbraucherzentrale Brandenburg für die anstehende Landtagswahl und die Legislatur bis 2029 insgesamt #14 verbraucherpolitische Forderungen aufgestellt – darunter zum Themenfeld Finanzen:
#2 FINANZEN: RÜCKBESINNUNG DER SPARKASSEN AUF IHRE SONDERROLLE
➔ Forderung: Öffentliche Anforderungen im BbgSpkG festschreiben
Kündigungswellen von für die Altersversorgung geplanten Prämiensparverträgen, Falschberechnung von Zinsen oder Schließung von Filialen: Das Geschäftsgebaren vieler Sparkassen fällt seit einigen Jahren negativ auf – und das trotz ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge. Damit Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts ihrer wichtigen Sonderrolle auch im EU-Kontext wieder gerecht werden, sollte klargestellt werden, dass Gewinnerzielung nicht Hauptzweck ihres Tuns ist. Anforderungen wie die Versorgung mit Bankautomaten und Filialen in der Fläche sowie ein Mindestangebot an verbraucherfreundlichen Produkten müssen klar im hiesigen Sparkassengesetz (BbgSpkG) verankert werden.
➔ Forderung: Verbraucherinteressen bei der Aufsicht berücksichtigen
Für mehr Transparenz im Sparkassenhandeln sollten Verwaltungsräte öffentlich tagen, wenn es um grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik oder die Verwendung etwaiger Gewinne geht. Zur konsequenten Berücksichtigung von Verbraucherbelangen bei Sparkassen muss auch die Entsendung von mit Verbraucherschutzfragen vertrauten Personen in die Verwaltungsräte ins Brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG) aufgenommen werden. Und die Landesaufsicht muss die Einhaltung solcher Vorschriften verpflichtend überwachen.