Seit Jahren erhalten Verbraucher:innen immer wieder unseriöse Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Erotik-Dienste. Zum Safer Internet Day am 6. Februar 2024 informiert die Verbraucherzentrale zu der Masche. Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), warnt davor, aus Scham zu bezahlen, und erklärt, wie Betroffene vorgehen sollten.
Geldforderungen aus dem Ausland
Der Schreck ist groß, wenn eine Rechnung für Erotik-Dienste ins Haus flattert und die Empfänger:innen solche gar nicht wahrgenommen haben. Die Rechnungen beziehen sich auf einen angeblich in Anspruch genommenen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ oder „Service für Erwachsene“. Betroffene sollen das Geld, meist einen Betrag von anfänglich rund 90 Euro, später mit Mahnkosten oft einen Gesamtbetrag im dreistelligen Bereich, überweisen beziehungsweise per Post an ein Postfach schicken. Besonders häufig sollen sie an tschechische Konten überweisen.
Datenklau: die Masche hinter erfundenen Rechnungen
Dabei steht die Rechnung meist im Zusammenhang mit einem zuvor angewandten Trick, um an die Daten der Betroffenen zu kommen. Manche Verbraucher:innen haben auf einen Ping-Anruf reagiert, bei dem das Handy oder Telefon nur kurz klingelt. „Solche Lockanrufe sollen neugierig machen und dazu animieren, zurückzurufen“, erklärt Kahnert. Andere berichten von Anrufen, in denen sie nach ihrer Adresse gefragt worden seien, weil angeblich ein Brief oder Paket nicht zugestellt werden konnte. Wieder andere haben sich auf eine Zeitungsannonce hin gemeldet, dort war nach Angaben der Betroffenen aber nur eine nichtssagende Bandansage zu hören.
Strafanzeige oder Beratung statt Zahlung
„Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und den geforderten Betrag auf keinen Fall zahlen“, rät Kahnert und sagt weiter: „Wer keine Dienste genutzt hat, muss auch nichts bezahlen. Wir raten zudem zu einer Strafanzeige bei der Polizei.“ Sie erklärt: „Die Betrüger spielen mit der Scham der Betroffenen und spekulieren darauf, dass diese lieber für die vermeintlichen Sex-Dienste zahlen als Rat einzuholen.“ Wer allerdings nicht sicher ist, ob die Forderung berechtigt sein könnte, findet Hilfe zum Beispiel in der Beratung der Verbraucherzentrale.
Safer Internet Day 2024
„Die Masche gibt es seit Jahren“, berichtet Juristin Kahnert. Während die Rechnungen Verbraucher:innen früher ausschließlich per Post erreichten, werden sie heute häufig auch per SMS oder E-Mail versendet. Anlässlich des Safer Internet Day am 6. Februar 2024 informiert die VZB nun erneut zu dem Thema.