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Wenn der Urlaubsärger schon vor Antritt der Pauschalreise beginnt

Pressemitteilung vom
Von Preiserhöhung bis Stornierung: Kostenfreies Online-Tool der Verbraucherzentrale bietet rechtliche Unterstützung

In der kalten Jahreszeit planen viele bereits den Urlaub für das nächste Jahr, auch in der Hoffnung auf günstigere Preise dank einer frühen Buchung. Treten bei einer gebuchten Pauschalreise schon vor Reiseantritt Probleme auf, hilft der Pauschalreisecheck: Mit dem neuen Online-Tool der Verbraucherzentralen erhalten Verbraucher:innen eine rechtliche Ersteinschätzung und Musterbriefe, wenn es vor der Abreise nicht rundläuft.

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Ärger schon vor dem Urlaub

Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), weiß: „Der Urlaubsärger kann schon vor Reiseantritt beginnen, weil beispielsweise der Reiseveranstalter die gebuchte Reise einfach absagt oder nachträglich eine Preiserhöhung verlangt.“ Auch falsche Buchungsbestätigungen, nachträgliche Änderungen der Reise durch den Reiseveranstalter oder Probleme mit der Anzahlung und Restzahlung des Reisepreises können Ärger bereiten. 

Ebenso kann eine Stornierung der Reise durch Verbraucher:innen nötig sein. Anlässe, die zum Nichtantritt einer Reise führen können, gibt es viele: Krankheit, politische Unruhen oder schlicht persönliche Gründe. Beim Rücktritt von der Reise sehen sich dann viele mit hohen Stornokosten konfrontiert. Aktuell können auch die Auswirkungen der Klimakrise die Reiseplanung erschweren.

Hilfe zur Selbsthilfe

Pauschalreisende sind etwas besser abgesichert als Individualreisende, die ihre Reiseleistungen einzeln und nicht im Paket gebucht haben. Was viele allerdings nicht wissen: Nicht nur die klassische Kombination von Flug und Hotel gilt als Pauschalreise, sondern die meisten Buchungen, bei denen zwei Reiseleistungen kombiniert sind – etwa auch ein Hotel zusammen mit einem Konzertticket. Geht bei der Buchung von Pauschalreisen etwas schief, kann der Pauschalreisecheck der Verbraucherzentralen helfen. Auf der interaktiven Seite erhalten Betroffene nach Eingabe einiger Informationen zu ihrem Fall individuell abgestimmte rechtliche Erstinformationen und Musterbriefe. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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