Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 21. Juli um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Alltagsbildung im Klassenzimmer: jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
Fake-Shops, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern auch im Alltag junger Verbraucher:innen überall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule nicht nur Mathe und Deutsch pauken, sondern auch auf diesen Alltag vorbereitet werden. Schulen, die sich besonders engagieren, ehrt der vzbv mit der Auszeichnung Verbraucherschule. Schulen können sich ab sofort bewerben.
Off

 „Junge Menschen sind viel häufiger Verbraucher:innen als ihnen selbst vielleicht bewusst ist. Werbeflut, Green Claims aber auch Fake-Shops oder Phishing-Mails gehören mittlerweile zum Alltag. Umso wichtiger ist es, dass Schulen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, sich in ihrem Konsumalltag zurecht zu finden“, so Annalena Marx, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). 

Bereits 2013 hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, Verbraucherbildung flächendeckend in die Lehrpläne aufzunehmen. Passiert ist bislang allerdings wenig: In nur acht Bundesländern gibt es Vorgaben zu Verbraucherbildung an Schulen.

Verbraucherschulen in Brandenburg
Diese Schulen aus Brandenburg konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:

Gesamtschule der Stadt Ludwigsfelde, Ludwigsfelde, Verbraucherschule Silber

Gesamtschule Treuenbrietzen, Treuenbrietzen, Verbraucherschule Bronze

Leibniz-Gymnasium, Potsdam, Verbraucherschule Gold

Grundschule Wilhelm Busch, Königs Wusterhausen, Verbraucherschule Bronze

Verbraucherschule werden 
Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen werden so zu starken Verbraucher:innnen von morgen. Sie lernen, ihren Alltag zu gestalten. Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an alle allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Bis zum 30. September 2025 können sich Schulen als Verbraucherschule bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 

-    Ernährung & Gesundheit 
-    Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
-    nachhaltiger Konsum & Globalisierung 
-    Medien & Information.

Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. 

Schulen, die Verbraucherschule werden möchten, und Lehrkräfte unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.