Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Möbellieferungen: im Zweifel weiter als bis zur Bordsteinkante

Pressemitteilung vom
Wichtig zu wissen für alle, die zum Jahreswechsel frischen Wind in die eigenen vier Wände bringen möchten: Schwere Möbel, Fernseher oder Teppichrollen liefern Speditionsfirmen meist bis zur Bordsteinkante vor das Haus oder die Wohnung. Doch Unternehmen müssen mit den Käufer:innen diese spezielle Lieferbedingung vor Anlieferung vereinbaren – andernfalls besteht das Recht auf einen Transport bis zum Verwendungsort.

Lieferung frei Verwendungsstelle

Lautet die Lieferbedingung der bestellten Ware „frei Verwendungsstelle“ heißt dies, dass die Lieferung bis zum gewünschten Ort erfolgt. Hierbei werden die Gegenstände gegebenenfalls auch durch Treppenhäuser getragen.   

Nur nach Vereinbarung: Lieferung frei Bordsteinkante

Die Bezeichnung „frei Bordsteinkante“ bedeutet, dass das Transportunternehmen die Ware an der jeweiligen Adresse am ebenen Straßenrand absetzt. Das kann am Bürgersteig vor der Haustür sein, in Einzelfällen aber auch vor einem Zubringerweg zum Haus. Sofern „frei Bordsteinkante nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, müssen Käufer:innen davon ausgehen, dass der Transport bis zum Wunschort inklusive ist.  

Off

Tipps für Verbraucher:innen

Torsten Eick, Berater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: „Ratsam ist es, bereits im Vorfeld abzuklären, ob es sich um eine Bordsteinlieferung oder um eine Lieferung zur Verwendungsstelle handelt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten diese Informationen enthalten sein. Wer hierzu nichts findet, wendet sich am besten direkt an den Händler. Ohne klare Vereinbarung besteht das Recht darauf, dass die Ware an den Wunschort geliefert wird. Allerdings kann es in der Praxis zu unangenehmen Diskussionen mit dem Speditionsunternehmen kommen.“ Im Nachgang sind aufbewahrte Lieferbestätigungen und Vertragsbedingungen hilfreich, um die eigenen Rechte durchzusetzen.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.