Kostenloses Online-Seminar „Hitzeschutz - kühler wohnen, aber wie?" am 23. Juni um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsicht vor Werbung für Garten- und Landschaftsbau

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Werbung in Zeitungen

Passend zum Frühjahr werben aktuell zahlreiche Firmen für handwerkliche Tätigkeiten rund um Haus und Garten. Entsprechende Werbe-Flyer liegen beispielsweise Brandenburger Zeitungen bei. Verbraucherschützer:innen warnen seit Jahren vor schwarzen Schafen in diesem Bereich. Ein angeblicher Anbieter für Garten- und Landschaftsbau inserierte nun sogar mit Kontaktdaten direkt neben einem Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Off

Abzocke bei Arbeiten rund um Haus und Garten

In den vergangenen Jahren haben Verbraucher:innen immer wieder davon berichtet, über Kontaktangaben auf Werbeflyern mit angeblichen Unternehmen in Kontakt getreten zu sein. Diese sollten beispielsweise Rasen oder Pflastersteine verlegen, einen Teich bauen oder gar ein Dach decken. Einem freundlichen Erstgespräch und in einigen Fällen dem Beginn von Arbeiten folgte manchmal aber nur die Zahlung hoher Summen und das Verschwinden der Anbieter, die weder für die Fertigstellung noch für Reklamationen erreichbar waren.

Werbe-Flyer mit falscher Adresse

Eine angebliche Firma für Garten- und Landschaftsbau warb zuletzt in der Werbe-Beilage einer Brandenburger Zeitung mit einer Adresse, die sich direkt neben dem Beratungszentrum der VZB in Potsdam befindet. Tatsächlich ist dort weder ein entsprechender Briefkasten vorhanden, noch ist der Anbieter der Vermieterin bekannt, zu deren Objekt die Adresse gehört.

Ein weiteres Unternehmen warb mit ähnlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit einem Sitz in Wustermark. Auf Nachfrage der VZB konnte das dort zuständige Gewerbeamt eine Unternehmensanmeldung nicht bestätigen. Zahlreiche weitere Werbeflyer aus den vergangenen Tagen liegen der VZB vor, die mit ähnlicher Aufmachung in vielen Teilen Brandenburgs um Kundschaft buhlen: Dabei locken vermeintliche „Neukundengutscheine“, satte Rabatte, Gewährleistung oder Garantie über 6 Jahre.

Tipps für Verbraucher:innen

Auch in seriösen Medien lohnt sich bei Werbung ein genaues Hinsehen. Bei den von der VZB geprüften Unterlagen handelt es sich um keine eingetragenen Handelsunternehmen. Keinem der Einleger lässt sich ein vollständiger Vor- und Zuname entnehmen, was bei einem Einzelunternehmen jedoch Pflicht wäre. Verbraucher:innen bleibt also schlicht verborgen, mit wem sie es zu tun haben. Im Klartext: Ihr Vertragspartner bleibt völlig anonym. Das ist eine schlechte Voraussetzung, um beispielsweise Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder nach erfolgter Zahlung eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.