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Vorsicht vor Werbung für Garten- und Landschaftsbau

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Werbung in Zeitungen

Passend zum Frühjahr werben aktuell zahlreiche Firmen für handwerkliche Tätigkeiten rund um Haus und Garten. Entsprechende Werbe-Flyer liegen beispielsweise Brandenburger Zeitungen bei. Verbraucherschützer:innen warnen seit Jahren vor schwarzen Schafen in diesem Bereich. Ein angeblicher Anbieter für Garten- und Landschaftsbau inserierte nun sogar mit Kontaktdaten direkt neben einem Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

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Abzocke bei Arbeiten rund um Haus und Garten

In den vergangenen Jahren haben Verbraucher:innen immer wieder davon berichtet, über Kontaktangaben auf Werbeflyern mit angeblichen Unternehmen in Kontakt getreten zu sein. Diese sollten beispielsweise Rasen oder Pflastersteine verlegen, einen Teich bauen oder gar ein Dach decken. Einem freundlichen Erstgespräch und in einigen Fällen dem Beginn von Arbeiten folgte manchmal aber nur die Zahlung hoher Summen und das Verschwinden der Anbieter, die weder für die Fertigstellung noch für Reklamationen erreichbar waren.

Werbe-Flyer mit falscher Adresse

Eine angebliche Firma für Garten- und Landschaftsbau warb zuletzt in der Werbe-Beilage einer Brandenburger Zeitung mit einer Adresse, die sich direkt neben dem Beratungszentrum der VZB in Potsdam befindet. Tatsächlich ist dort weder ein entsprechender Briefkasten vorhanden, noch ist der Anbieter der Vermieterin bekannt, zu deren Objekt die Adresse gehört.

Ein weiteres Unternehmen warb mit ähnlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit einem Sitz in Wustermark. Auf Nachfrage der VZB konnte das dort zuständige Gewerbeamt eine Unternehmensanmeldung nicht bestätigen. Zahlreiche weitere Werbeflyer aus den vergangenen Tagen liegen der VZB vor, die mit ähnlicher Aufmachung in vielen Teilen Brandenburgs um Kundschaft buhlen: Dabei locken vermeintliche „Neukundengutscheine“, satte Rabatte, Gewährleistung oder Garantie über 6 Jahre.

Tipps für Verbraucher:innen

Auch in seriösen Medien lohnt sich bei Werbung ein genaues Hinsehen. Bei den von der VZB geprüften Unterlagen handelt es sich um keine eingetragenen Handelsunternehmen. Keinem der Einleger lässt sich ein vollständiger Vor- und Zuname entnehmen, was bei einem Einzelunternehmen jedoch Pflicht wäre. Verbraucher:innen bleibt also schlicht verborgen, mit wem sie es zu tun haben. Im Klartext: Ihr Vertragspartner bleibt völlig anonym. Das ist eine schlechte Voraussetzung, um beispielsweise Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder nach erfolgter Zahlung eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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