Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Gute Gründe für Ihre Spende

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Warten Sie stundenlang in der Kundenhotline und können Ihr Problem mit der hohen Handyrechnung nicht lösen? Oder bekommen Post von einem Energieversorger, der behauptet, Ihr neuer Vertragspartner zu sein? Mit schlechten Kontaktmöglichkeiten, rechtswidrigen Vertragsklauseln oder anderen Stolpersteine hindern Anbieter Sie daran, Ihre Rechte als Verbraucher:in durchzusetzen. 

Damit Sie Unternehmen auf Augenhöhe entgegentreten können, bieten wir ein breites Spektrum an Hilfe von unabhängigen Informationen bis hin zu persönlicher Beratung von unseren Expert:innen. Ihre Interessen vertreten wir dabei wirksam nicht nur in Abmahn- und Klageverfahren gegenüber Unternehmen, sondern setzen uns auch für bessere Gesetze gegenüber Politik und Verwaltung ein. 

Zum Beispiel für

  • faire Verträge für Telefon und Internet, 
  • transparente Finanzdienstleistungen, 
  • klare Kennzeichnung von Lebensmitteln, 
  • wirksame Verbraucherrechte bei Einkauf und Umtausch.

Die Ergebnisse unserer Anstrengungen kommen allen Verbraucher:innen zugute – auch Ihnen. Helfen Sie uns bei unserer Arbeit:

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.