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Gute Gründe für Ihre Spende

Unterstützen Sie die Verbraucherzentrale Brandenburg!
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Warten Sie stundenlang in der Kundenhotline und können Ihr Problem mit der hohen Handyrechnung nicht lösen? Oder bekommen Post von einem Energieversorger, der behauptet, Ihr neuer Vertragspartner zu sein? Mit schlechten Kontaktmöglichkeiten, rechtswidrigen Vertragsklauseln oder anderen Stolpersteine hindern Anbieter Sie daran, Ihre Rechte als Verbraucher:in durchzusetzen. 

Damit Sie Unternehmen auf Augenhöhe entgegentreten können, bieten wir ein breites Spektrum an Hilfe von unabhängigen Informationen bis hin zu persönlicher Beratung von unseren Expert:innen. Ihre Interessen vertreten wir dabei wirksam nicht nur in Abmahn- und Klageverfahren gegenüber Unternehmen, sondern setzen uns auch für bessere Gesetze gegenüber Politik und Verwaltung ein. 

Zum Beispiel für

  • faire Verträge für Telefon und Internet, 
  • transparente Finanzdienstleistungen, 
  • klare Kennzeichnung von Lebensmitteln, 
  • wirksame Verbraucherrechte bei Einkauf und Umtausch.

Die Ergebnisse unserer Anstrengungen kommen allen Verbraucher:innen zugute – auch Ihnen. Helfen Sie uns bei unserer Arbeit:

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.