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Unterrichtsmaterial "Werbung auf dem Prüfstand"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.
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Unterrichtseinheit zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen durch die praktische Zubereitung eines Fertigprodukts die beworbenen Eigenschaften kritisch.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.2 Ernährung
3.1.2.1 Essbiografie
3.1.2.3 Nahrungszubereitung und Mahlzeitengestaltung

Inhaltliche Kompetenzen
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beschreiben und den Zusammenhang zur eigenen Esskultur darstellen (G)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten hinsichtlich ausgewählter Aspekte analysieren und mit der eigenen Esskultur vergleichen (M)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beurteilen, mit der eigenen Esskultur vergleichen, die Bedeutung für die gegenwärtige und zukünftige Lebensgestaltung darstellen und situationsgerechte Handlungsoptionen entwickeln (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche, Qualität der Konsumgüter

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Die SuS haben sich bereits mit den Begrifflichkeiten „Essgewohnheiten“ und „Esskultur“ auseinandergesetzt. Sie kennen verschiedene Einflussfaktoren auf Essgewohnheiten. Die SuS kennen den Begriff Fertigprodukte.

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Benötigtes Material
Einen kurzen Werbespot über Fertigprodukte, Nutzung der Schulküche, Zutaten für das ausgewählte Rezept (Vorschlag siehe Seite 6) und ein entsprechendes Fertigprodukt und ggf. Kassenzettel der gekauften Zutaten und des Fertigprodukts  (siehe Zusatzaufgabe).

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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