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#2 Finanzen: Rückbesinnung der Sparkassen auf ihre Sonderrolle

Stand:
Adventskalender der Verbraucherzentrale Brandenburg
Off

Hinter Türchen 3 unseres Adventskalenders verbirgt sich unsere politische Forderung #2 für Sparkassenfilialen und verbraucherfreundliche Bankdienstleistungen in ganz Brandenburg.

Wir finden: Zu guten Finanzen zählt auch die landesweite Präsenz von Banken. Daher fordern wir die künftige Landesregierung auf: 

  • Den Zugang zu Bankdienstleistungen durch die Änderung des Brandenburgischen Sparkassengesetzes sicherzustellen und darin eine Mindestfilial- bzw.  -automatendichte festzulegen.
  • Für mehr Verbraucherschutz und Transparenz in den kommunalen Instituten einzustehen und zu unterstreichen, dass Gewinnerzielung nicht Hauptzweck der Anstalten öffentlichen Rechts sein darf.

Diese Positionen sind Teil des landespolitischen Forderungskatalogs der Verbraucherzentrale Brandenburg für die Legislatur 2024-2029. (#2 Finanzen: Rückbesinnung der Sparkassen auf ihre Sonderrolle)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.