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#3 Digitales: Teilhabe und Sicherheit in der digitalen Welt

Stand:
Adventskalender der Verbraucherzentrale Brandenburg
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Hinter Türchen 1 unseres Adventskalenders verbirgt sich unsere politische Forderung #3 für sicheres Online-Shopping.

Wir finden: Der digitale Wandel muss weiter begleitet werden. Dabei sollen sich Menschen auch im Internet sicher fühlen. Daher fordern wir die künftige Landesregierung auf:

  • Die flächendeckende Versorgung mit Breitband und Mobilfunk sicherzustellen und sich zum Ziel zu setzen, bundesweit Spitzenreiter beim Digitalen zu werden. 
  • Die steigende Zahl von Online-Straftaten, etwa durch Fake-Shops, Datenphishing oder Identitätsdiebstahl, ernst zu nehmen. Bei Justiz und im Innern die Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei so aufzustellen, dass diese schnell und wirksam gegen Kriminalität im Netz vorgehen können. 
  • Für betroffene Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle zu unterstützen, bei der sie professionelle und umfassende Hilfe erhalten.

Diese Positionen sind Teil des landespolitischen Forderungskatalogs der Verbraucherzentrale Brandenburg für die Legislatur 2024-2029. (#3 Digitales: Teilhabe und Sicherheit in der digitalen Welt)

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.