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Berater:in mit Schwerpunkt deutsch-polnisches Verbraucherrecht

Stand:
ab dem 21.09.2023.

Stellenausschreibung

Off

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet Verbraucherberatung, -information und -bildung auf hohem Niveau. Ihre Themen reichen von Markt und Recht, Reise und Freizeit, Finanzen, Versicherungen, Lebensmittel und Ernährung über Medien und Telefon bis zu Energie, Bauen und Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. Darüber hinaus mahnt die Verbraucherzentrale Brandenburg Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Im Rahmen einer Mutterschutzvertretung mit sich anschließender Elternzeit suchen wir am Standort Frankfurt (Oder) im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden ab dem 21.09.2023, befristet vorerst bis zum 31.01.2024, eine/n

Berater:in mit Schwerpunkt deutsch-polnisches Verbraucherrecht

Eingebettet in unser Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ) verantworten Sie dabei die Vertretung von Verbraucherinteressen in der Grenzregion.

Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören:

  • persönliche, telefonische (bzw. per Videochat) und schriftliche Einzelberatung von Verbraucher:innen
  • außergerichtliche Rechtsvertretungen gegenüber Anbietern
  • Unterstützung der Kolleg:innen bei den Maßnahmen im kollektiven Verbraucherschutz

Interessierte Bewerber:innen sollten über folgende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:

  • juristisches Studium
  • sehr gute Kenntnisse der polnischen Sprache in Wort und Schrift
  • Interesse am Verbraucherrecht

Sie verfügen darüber hinaus über folgende Kompetenzen:

  • eigenverantwortliche und gründliche Arbeitsweise
  • soziale Kompetenz und Freude am Umgang mit Menschen
  • Engagement und Flexibilität

Wir bieten Ihnen:

  • die Mitarbeit in einer gemeinnützigen Organisation mit bürgernahem Anspruch
  • Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, schnellen Kommunikationswegen und der Chance zur Mitgestaltung
  • die Möglichkeit zu Mobilem Arbeiten 
  • Vergütung bis TV-L Entgeltgruppe 10
  • Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket Job

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich online (max. 5 MB, in einer einzigen PDF-Datei) unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins und der gewünschten Wochenstundenzahl bis zum 15.09.2023 unter Angabe der Kennziffer „230801“ an die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., bewerbung@vzb.de. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Katarzyna Guzenda, Tel.: 0335-52100910.

Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.

 

Stellenangebote

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Arbeiten Sie mit uns für den Verbraucherschutz.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.