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Führungszeugnis, Urkunden und Ausweise online: Vorsicht, Fallen!

Stand:
Viele offizielle Dokumente wie das Führungszeugnis oder die Geburtsurkunde können Sie online beantragen. Doch im Netz gibt es auch zweifelhafte Angebote. Einem Anbieter hat das Landgericht Berlin irreführende Werbung verboten.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Einige offizielle Dokumente vom Amt können Sie im Internet beantragen.
  • Doch Vorsicht: Einige Dienstleister machen ein Geschäft damit, Ihre Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinguckt, zahlt so doppelt oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zur Beantragung.
  • Es gibt noch dreistere Abzockmaschen: Wer z.B. Führerscheine online kauft, kann sich sogar selbst der Urkundenfälschung schuldig machen.
  • Beantragen Sie offizielle Dokumente direkt auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
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Das Führungszeugnis, das KfZ-Wunschkennzeichen, die Urkunde vom Standesamt oder sogar die Erklärung zum Kirchenaustritt – für viele wichtige Dokumente müssen Sie nicht mehr zur örtlichen Behörde gehen. Sie können viele offizielle Papiere auch bequem online beantragen. Wer dabei jedoch nicht genau hinguckt, kann schnell draufzahlen.

Wo Amt drauf steht, muss nicht Amt drin sein

Viele Dienstleister werben damit, die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Doch bei einigen Anbietern erhalten Sie die gewünschte Auskunft gar nicht. Anstatt der Papiere gibt es hier lediglich Informationen dazu, eine Art "Wegweiser", wie Sie die gewünschten Dokumente bei der Behörde beantragen können.

Für diese Informationen erheben die Anbieter dann zusätzliche Kosten, die bei der Behörde direkt nicht entstanden wären. Ein geschickter Schachzug der Online-Anbieter, denn so ist für viele Nutzer nicht klar ersichtlich, dass sie nicht das offizielle Dokument an sich erwerben.

Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern

Ein Anbieter solcher Dienstleistungen ist die COM Office GmbH mit ihrer Internetseite Standesamt24.de. Im Angebot: das kostenpflichtige Beschaffen von Dokumenten und Urkunden bei Standesämtern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat wegen irreführender Werbung geklagt – und am Landgericht Berlin in wesentlichen Teilen Recht bekommen (Az. 52 O 33/20). Mit Begriffen wie "Standesamt Online" wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um einen offiziellen Service der Ämter. Laut Gericht werde der offizielle Anstrich zudem durch die Verwendung der Bundesfarben und die auf eine Behörde hindeutende Wortwahl unterstützt. Der einmal entstandene Eindruck, es handle sich um einen zentralen Internetauftritt der Standesämter, werde nicht in ausreichender Form durch spätere Informationen korrigiert.

Zusätzlich zu den offiziellen Gebühren des Standesamts wurden auf Standesamt24.de noch 7 Euro Gebühr pro Dokument fällig. Inzwischen müssen Kunden inklusive Standesamtsgebühr sogar 29,90 Euro pro Dokument zahlen. Wer einen Onlineantrag auf eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur 10 bis 12 Euro.

Sozialversicherungsausweis: Kostenlos bei der Krankenkasse

Die Internetseite mein-sozialversicherungsausweis.de wirbt mit einem Sofort-Antrag des Sozialversicherungs-Ausweises "ohne Drucker und Behördenkontakt". Ein "Online-Assistent" leitet Schritt für Schritt durch das Formular, das anschließend an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet wird. Für diesen Service verlangt die Black Forest Verlag GmbH als Betreiberin fast 20 Euro. Genauso wie die Luckylama GmbH auf ihrer Internetseite sozialversicherungsausweis.info. Diese Kosten können Sie sich allerdings sparen! Denn bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis kostenlos.

Ratgeber statt Führungszeugnis

Die Betreiber der Internetseiten amtsweg.info, dienstweg.info oder auch fuehrungszeugnis-beantragen.de suggerieren etwa, dass man direkt online ein Führungszeugnis beantragen könne. Dass es sich nicht um eine offizielle Behördenseite handelt, ist schwer erkennbar. Nur wer genau hinschaut, merkt, dass mit der Eingabe persönlicher Daten lediglich ein "Ratgeber" zum Online-Beantragen eines Führungszeugnisses bestellt wird.

Nach der Bestellung erhalten Sie für die verlangten 13 Euro dann kein Führungszeugnis, sondern ein eBook, das erklärt, wie Sie ein Führungszeugnis beantragen können. Dabei sind sämtliche nötigen Infos auch kostenlos zu bekommen. Das Bundesjustizamt stellt alle Fragen und Antworten zur Verfügung, inklusive Link zum Beantragen des Führungszeugnisses.

Den Verbraucherzentralen liegen zudem Beschwerden über die Internetseiten bundeszentralregister.net, grundbuchamt.com, esta-pro.org, eta-canada.com oder strassenverkehrsamt.de vor. Auch hier bekommen Sie anstatt der gewünschten Dienstleistung lediglich Informationen – und eine Rechnung. Manchmal kommt sogar direkt eine Mahnung.

Unter der Domain bopayment.info gibt es offenbar wechselnde Angebote: Eine Verbraucherin beschwerte sich Mitte Oktober 2021 bei der Verbraucherzentrale NRW darüber, dass sie auf der Seite ein Führungszeugnis beantragen wollte. Als wir uns die Seite eine Woche später ansahen, konnte man dort angeblich einen Grundbuchauszug online anfordern. Auffällig: Es gibt kein Impressum, nur einen Link auf Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yukon GmbH in Düsseldorf.

Nachsendeantrag: Teurer als die Deutsche Post

Wer umzieht und nicht allen seine neue Anschrift mitteilt, kann bei der Deutschen Post einen Nachsendeservice beauftragen. Auch in diesem Bereich gibt es Dienstleister, die das teils wesentlich teurer als die Post selbst anbieten. Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet von 99 Euro, die er auf nachsendeauftrag-direkt.com bezahlen sollte. Die gleiche Leistung bietet die Post auf ihrer eigenen Internetseite für 26,90 Euro an. Die andere Internetseite ist ähnlich gestaltet wie die der Post und kann leicht verwechselt werden. In kleiner grauer Schrift erklärt der Anbieter, ein "von Zustelldiensten unabhängiger Service" zu sein, "der in Ihrem Auftrag den Nachsendeauftrag [...] bei diversen Zustelldiensten einrichtet". Betreiber ist laut Impressum die DPS Digital Post Service GmbH.

Grundbuchauszug: Doppelte Kosten

Gerade wegen der Grundsteuerreform haben viele Eigentümer:innen von Immobilien einen aktuellen Grundbuchauszug benötigt. Diesen sollten Sie ausschließlich beim Grundbuchamt anfordern. Ein amtlicher Ausdruck kostet dort 20 Euro, der einfache Ausdruck 10 Euro.

Denn viele Anbietende haben auch hier eine Geschäftsidee entdeckt: Unter zum Beispiel www.dein-grundbuch-online.de, www.grundbuch-online-beantragen.de, www.service-grundbuchauszug.de und www.grundbuch-online-beantragen.info "helfen" diese Anbietenden Verbraucher:innen, den Grundbuchauszug zu erhalten. Für diesen Service werden jedoch 20-30 Euro, zusätzlich zu den Gebühren des Grundbuchsamts fällig.

Außerdem geben Verbraucher:innen damit hochsensible persönliche Daten aber auch Angaben zu Eigentumsverhältnissen weiter und wissen nicht, was mit diesen Daten geschieht. Denn Eigentümer:innen müssen den jeweiligen Anbietenden zur Abfrage beim Grundbuchamt bevollmächtigen.

Die zuständigen Grundbuchämter finden Sie einfach im Internet, diese sind meist an die Amtsgerichte angeschlossen. Auch andere Dokumente, wie eine Teilungserklärung oder eine Flurkarte können dort angefordert werden.

Vorsicht bei Angeboten, mit denen Sie sich selbst strafbar machen

Mit einer besonders dreisten Abzockmasche versuchte ein Online-Portal im März 2019 Kasse zu machen. Ab einem Preis von 1.200 Euro wurden auf fuhrerscheines.com deutsche Führerscheine angeboten, ohne dass Fahr- oder Theoriestunden absolviert werden müssen. Laut der Website sollten Interessierte nach der Hälfte der Zahlung innerhalb von sechs Tagen einen angeblich offiziell gültigen Führerschein erhalten, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Daneben gibt es etliche weitere Plattformen, die solche Angebote bewerben. Wer solch ein Angebot tatsächlich annimmt, macht sich möglicherweise der Urkundenfälschung schuldig – ganz unabhängig davon, dass Betroffene wohl ohnehin nie eine gültige Fahrerlaubnis von solchen Anbietern erhalten werden.

Offizielle Dokumente online beantragen: darauf können Sie achten

  • Um am Ende nicht doppelt zu bezahlen, prüfen Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob Sie die benötigten Unterlagen dort online anfordern können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ganz ohne zusätzliches Entgelt an.
  • In einigen Fällen ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite von Behörden oder Ämtern befinden. Überprüfen Sie deswegen im Impressum, ob sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind.
  • Wenn Gebühren verlangt werden, lesen Sie genau nach, wofür.
  • Sollten Sie überraschend eine Rechnung oder Mahnung erhalten, widersprechen Sie. Möglicherweise wurde gegen die Button-Lösung verstoßen oder das Widerrufsrecht nicht richtig umgesetzt.
  • Wenn Sie Screenshots des Bestellvorgangs, E-Mails oder andere Dokumentationen haben, können die Rechtsfachleute Ihrer Verbraucherzentrale gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einer Beratung prüfen.

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