Rechner: Das ist Ihr passender Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme
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Viele Verbraucher:innen bekommen neue Energiepreise mitgeteilt. Gleichzeitig kommen die staatlichen Preisbremsen. Mit unserem Energiepreis-Rechner erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag die korrekte Höhe hat.
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Verbraucherzentrale
Das Wichtigste in Kürze:
Bei steigenden Energiepreisen ist es besonders wichtig, die Kosten im Blick zu behalten.
Der Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen hilft Ihnen dabei.
In diesem Artikel bekommen Sie zudem Tipps, wie Sie den neuen Preis herausfinden und prüfen können, ob der Abschlag korrekt ist.
Die Energiepreise steigen und die nächste Strom-, Gas- oder Fernwärmeabrechnung könnte deutlich höher ausfallen als zuvor. Insbesondere beim Gas können sich die Preise vervielfachen.
Viele Anbieter kündigen den neuen erhöhten Preis und gleichzeitig einen dementsprechend erhöhten monatlichen Abschlag an.
Einige Verbraucher:innen warten dagegen noch auf eine Information von Strom-/Gas-/Fernwärmeanbieter, wie es nun preislich weitergeht. Vielleicht haben Sie zum Beispiel eine Preisbindung vereinbart, die noch nicht ausgelaufen ist. Sobald das passiert, können Sie aber ebenfalls von deutlichen Preiserhöhungen betroffen sein.
Vermieter schließlich haben fürs Gas teils entsprechende Verträge für das Gebäude abgeschlossen und reichen die Kosten mit der Heizkostenabrechnung an ihre Mieter weiter. Als Mieter wissen Sie dann eventuell noch gar nicht, wie stark die Kosten für Sie bereits gestiegen sind.
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt und mit einem Rechner (siehe Schritt 2), wie Sie an die für Sie passenden neuen Abschläge kommen.
Schritt 1: Finden Sie den neuen Preis heraus
Haben Ihnen Ihr Versorger oder Ihr Vermieter bereits geschrieben, sollten Sie in der Mitteilung einen so genannten Brutto-Preis je Kilowattstunde bzw. kWh finden. In diesen Brutto-Preis sind alle weiteren Kosten schon eingeschlossen - also zum Beispiel Steuern. Pro verbrauchter Kilowattstunde müssen Sie den Brutto-Preis bezahlen, deshalb ist diese Angabe so wichtig.
Zum 1. März 2023 sind die Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme in Kraft getreten. Anbieter sind verpflichtet, ihre Kund:innen rechtzeitig über die neuen Preise und Abschläge zu informieren. Einige Anbieter haben es allerdings bis Anfang März noch nicht geschafft.
Gerade diese Schreiben sollten Sie überprüfen. Ist der geforderte Abschlag korrekt berechnet? Den Verbraucherzentralen liegen Schreiben vor, in denen teils erheblich zu hohe Abschläge gefordert werden.
Falls Sie noch keine Information erhalten haben, welcher neue Brutto-Preis nun für Ihren Strom- und/oder Gasanschluss je Kilowattstunde gilt, sollten Sie sich dringend erkundigen:
Stromverträge haben die meisten direkt mit einem Versorger abgeschlossen. Dieser ist Ihr Ansprechpartner.
Werden bei Ihnen Gas oder Fernwärme für die Heizung und/oder die Warmwasserversorgung genutzt, kommt es darauf an: Als Eigentümer haben Sie vermutlich selbst einen Vertrag mit einem Versorger und können diesen ansprechen. Auch einige Mieter haben z.B. mit einer Gasetagenheizung einen eigenen Vertrag und können sich an ihren Versorger wenden.
Die meisten Mieter dagegen haben keinen eigenen Vertrag und bekommen vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, in der sich oft nur der Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden findet. Außerdem werden etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Konsequenzen gestiegener Gaspreise nachzuvollziehen. Wenden Sie sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale und fragen Sie, wie sich der gestiegene Gaspreis darin auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind.
Nicht immer nennen Anbieter transparent den Brutto-Preis je Kilowattstunde. Stattdessen erhalten Kund:innen teils nur eine Vielzahl von Angaben, welche Anteile des Strompreises z.B. Steuern sind. Das ist aber nicht hilfreich, wenn Sie Ihre zukünftigen Belastungen erkennen möchten. Sie zahlen den Brutto-Preis - und nur damit können Sie berechnen, welche Ausgaben auf Sie konkret zukommen. Sollten Sie den Brutto-Preis in den Mitteilungen nicht finden oder die Preismitteilung generell nicht verstehen, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.
Schritt 2: Berechnen Sie Ihre neuen Kosten
Nun brauchen Sie noch Ihren Jahresverbrauch. Den finden Sie z.B. in der letzten, normalen Jahresabrechnung Ihres Versorgers. Die Angabe erfolgt in der Regel in Kilowattstunden bzw. abgekürzt: kWh.
Hinzu kommt in vielen Tarifen noch ein Grundpreis und bei einigen wenigen Verbraucher:innen ein Messentgelt. Auch diese Angaben finden Sie z.B. in der letzten Jahresabrechnung.
Mit diesen Angaben können Sie nun Ihre jährlichen Kosten und eine passende Abschlagszahlung berechnen:
Hier können Sie Ihren passenden Abschlag berechnen
Schritt 3: Prüfen Sie Ihre Abschlagszahlungen
Wir machen die Erfahrung, dass einige Anbieter mit den Abschlägen nicht vernünftig umgehen.
Manche Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen aber gleichzeitig nicht die Abschläge an. Damit droht Ihnen eine böse Überraschung, wenn die nächste Jahresabrechnung kommt. Dann drohen sehr hohe Nachzahlungen.
Einige Anbieter fordern überhöhte Abschläge, die durch die neuen Preise nicht gerechtfertigt sind. Dann zahlen Sie monatlich viel zu viel.
Im Rechner oben sehen Sie für Ihre Daten auch den passenden monatlichen Abschlag. Sollte Ihr aktueller Abschlag nicht dazu passen, wenden Sie sich an Ihren Versorger und bitten um eine Anpassung. Auch dabei helfen die Verbraucherzentralen.
Schritt 4: Den Dezember 2022 beim Gas berücksichtigen
Im Dezember 2022 übernimmt der Staat Ihren Abschlag für die Gas-Versorgung. Soweit, so einfach. Doch mit der nächsten Jahresabrechnung wird Ihr Versorger genauer nachrechnen. Mit unserem Rechner sehen Sie schon jetzt, wie hoch die Dezember-Entlastung für Sie wirklich ausfällt.
Foto: Verbraucherzentrale
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