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Fördermittel vom Staat

Stand:
Sowohl beim Neubau wie auch beim Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel erhalten.
Silbernes Sparschwein mit Euro-Stücken
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Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigter Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wohn-Riester

Haus- und Wohneigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen, können auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Reform der Eigenheimrente ist die Riester-Förderung flexibler geworden. Grundsätzlich haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie zum Beispiel auch Beamte und Beamtinnen einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Alle Riester-Förderberechtigten bekommen für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag und können dadurch ihre Entschuldung schneller voranbringen.

Auch können Riester-Sparer mittlerweile ihr angespartes Guthaben jederzeit zur Entschuldung der Immobilie einsetzen. Entweder am Anfang als Eigenkapital für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände oder auch während der laufenden Finanzierung, um Sondertilgungen zu leisten, sofern der Darlehensvertrag das zulässt. Allerdings müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden, und es gibt noch ein paar weitere Regeln, die zum Beispiel bei einem Verkauf der Immobilie zu beachten sind. Daher ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und zu prüfen, ob dieses Fördermodell in Frage kommt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Hier gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Programms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei entsprechender energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die Hausbank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt.

Ausführliche Informationen über alle diese Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Diese Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben.

Regionale Förderprogramme

Einzelne Bundesländer und Kommunen haben eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen aufgelegt, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen.

Tipp!

Im Internet haben die Verbraucherzentralen zusammen mit der KfW eine Online-Datenbank eingerichtet, die auch Informationen über regionale Förderprogramme bietet. Sie sollten sich allerdings rechtzeitig erkundigen, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten können oder nicht. In der Regel dürfe Sie mit den Bau - oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.