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QuickCheck Riester: Was tun mit meinem Vertrag?

Stand:
Sie haben einen Riester-Vertrag und sind sich unsicher, ob Sie diesen fortsetzen sollten? Mit dem QuickCheck Riester erhalten Sie Hilfe zur Einordnung Ihres Vertrags und eine Einschätzung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Produkte sind vielfach teuer und renditeschwach, ein Großteil der staatlichen Förderung kommt wegen hoher Kosten und der Geschäftspolitik der Anbieter bei vielen Sparer:innen nicht an.
  • Es kann sich lohnen, den Vertrag nicht mehr zu besparen oder gar zu kündigen.
  • Vor folgenschweren Entscheidungen sollten Sparer:innen sich dringend zu ihren Handlungsmöglichkeiten unabhängig beraten lassen; der QuickCheck Riester gibt eine erste Hilfestellung.
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Sie haben einen Riester-Vertrag? Prüfen Sie hier Ihre Optionen.

Nach Angaben zu Ihrem Vertrag und Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie eine fachliche Ersteinschätzungen zu Ihren Möglichkeiten.

Dabei werden diese Fragen beantwortet:

  • Welches Riester-Produkt habe ich und wie kann ich es bewerten?
  • Was bedeutet meine jährliche Standmitteilung und die Angaben darauf?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, um passend fürs Alter vorzusorgen?
  • Was sind die nächsten Schritte?
  • Wer hilft mir weiter bei Fragen?
     

Die Abfrage dauert etwa 15 Minuten. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Ihren Riester-Vertrag
  • die letzte jährliche Standmitteilung des Anbieters
  • die letzte Jahresbescheinigung nach §92 EStG Ihres Riester-Vertrages
     

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Hinweise zum QuickCheck Riester

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten, um Sie bei Ihrer bedarfsgerechten Anlageentscheidung zu unterstützen. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor folgenschweren Schritten wie dem Abschluss oder der Kündigung von Verträgen mit langen Laufzeiten, raten wir Ihnen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Hier besteht die Gelegenheit, den Sachverhalt individuell zu besprechen und alle offenen Fragen zu klären.

Bitte beachten Sie auch: Die gegebenen Informationen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Es versteht sich von selbst dass diese Angaben von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden können.

Weitere Hinweise

Die Anwendung richtet sich an alle Menschen. Bei Rollenbezeichnungen wie Empfänger oder Absender wird aus Gründen der Vereinfachung das generische Maskulinum verwendet. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung der Anwendung unsere Datenschutzhinweise.

 

 

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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