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Auskommen mit dem Einkommen

Stand:
Sicheres Surfen im Internet, Umgang mit dem Haushaltsgeld, Energiesparen im Alltag und gesundheitsbewusste Essgewohnheiten: eine Herausforderung für Familien.
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Unsere Broschüren zum Download

Bis Ende 2021 führten Expert:innen der Verbraucherzentrale Brandenburg Veranstaltungen zur Haushaltsgeldplanung, zu Konten, Verträgen, Versicherungen und Fallen beim Online-Shopping sowie beim Lebensmitteleinkauf durch.

In der Broschüre „Schlaue Spartipps für Familien“ sind die wichtigsten Aspekte in einfacher Sprache zusammengefasst. Sie finden neben handhabbaren Ratschlägen weitere wichtige Adressen. Das Bildungsangebot wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes gefördert.
 

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.