Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Auskommen mit dem Einkommen

Stand:
Sicheres Surfen im Internet, Umgang mit dem Haushaltsgeld, Energiesparen im Alltag und gesundheitsbewusste Essgewohnheiten: eine Herausforderung für Familien.
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Unsere Broschüren zum Download

Bis Ende 2021 führten Expert:innen der Verbraucherzentrale Brandenburg Veranstaltungen zur Haushaltsgeldplanung, zu Konten, Verträgen, Versicherungen und Fallen beim Online-Shopping sowie beim Lebensmitteleinkauf durch.

In der Broschüre „Schlaue Spartipps für Familien“ sind die wichtigsten Aspekte in einfacher Sprache zusammengefasst. Sie finden neben handhabbaren Ratschlägen weitere wichtige Adressen. Das Bildungsangebot wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes gefördert.
 

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.