Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Auskommen mit dem Einkommen

Stand:
Sicheres Surfen im Internet, Umgang mit dem Haushaltsgeld, Energiesparen im Alltag und gesundheitsbewusste Essgewohnheiten: eine Herausforderung für Familien.
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Unsere Broschüren zum Download

Bis Ende 2021 führten Expert:innen der Verbraucherzentrale Brandenburg Veranstaltungen zur Haushaltsgeldplanung, zu Konten, Verträgen, Versicherungen und Fallen beim Online-Shopping sowie beim Lebensmitteleinkauf durch.

In der Broschüre „Schlaue Spartipps für Familien“ sind die wichtigsten Aspekte in einfacher Sprache zusammengefasst. Sie finden neben handhabbaren Ratschlägen weitere wichtige Adressen. Das Bildungsangebot wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes gefördert.
 

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.