Widerspruchsbelehrung prüfen lassen
Für den juristischen Laien ist es schwer zu beurteilen, ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. In den Fällen, in denen ein Widerspruch möglich ist, sollten Sie sich an die Verbraucherzentralen oder entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte wenden und ihre Belehrung prüfen lassen sowie rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen einholen. Keinesfalls sollten Sie einen Widerspruch leichtfertig oder übereilt erklären.
Risiken: Das kann passieren
Nicht nur die Prüfung der Widerspruchsbelehrung sollte mit Unterstützung eines Anwalts oder der Verbraucherzentralen erfolgen. Auch der Widerspruch selbst birgt gewisse Risiken:
- Sie müssen mit Gegenwehr der Versicherer rechnen.
- Es können hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.
Prozesskostenrisiko
Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung Ihren Widerspruch nicht akzeptiert. Einige Versicherungen verweigern sich total, sodass notfalls Klage erhoben werden muss. Andere geben nach - womöglich aber auch erst, wenn Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben.
Akzeptiert die Versicherung den Widerspruch nicht, ist der nächste Schritt die Klage vor Gericht. Ein Weg mit Risiko: Wegen des oftmals sehr hohen Streitwertes können hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie diese zahlen. Auch zu dem Thema "Prozesskostenrisiko" sollten Sie sich daher von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen. Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten um Versicherungsverträge in der Regel ab.
Auch wenn Sie sich nach anwaltlicher Beratung (und gegebenenfalls außergerichtlicher Vertretung) gegen eine Klage entscheiden, müssen Sie dennoch den beauftragten Rechtsanwalt bezahlen. Daher sollten Sie den Anwalt schon zu Beginn der ersten Beratung nach den anfallenden Kosten und möglichen Folgekosten fragen.
Unter Umständen haben Sie es auch nicht selber in der Hand, ob es zu einem Gerichtsstreit kommt oder nicht. Die Versicherung könnte nach Widerspruch durch den Verbraucher ihrerseits eine Klage erheben, um die (Un)Wirksamkeit des Widerspruches gerichtlich klären zu lassen.
Abrechnung der Versicherung nach Widerspruch
Durch den Widerspruch wird der Versicherungsvertrag nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes rückabgewickelt. Das bedeutet: Sie bekommen Ihre Beiträge zurück. Abschluss und Verwaltungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Allerdings werden die Beitragsanteile abgezogen, die für eine Risikoversicherung (z.B. Todesfallleistung) zu zahlen waren. Mit den erhaltenen Beitragszahlungen konnten die Versicherungen in der Zwischenzeit Zinsen erwirtschaften. Diesen Vorteil in Form der Möglichkeit, das Geld gewinnbringend zu nutzen, müssen sie ihren Kunden erstatten. Hierbei ist zu beachten, dass der Kunde für die gezogenen Nutzungen des Anbieters gegebenenfalls darlegungs- und beweispflichtig ist.
Wenn ein Widerspruch nicht möglich ist
Sollte ein Widerspruch des Versicherungsvertrages nicht möglich sein, bleibt als Alternative nur die Kündigung zum Rückkaufwert. Dabei verlieren Sie allerdings die gezahlten Abschluss- und Vertriebskosten, deren Höhe von Gesellschaft zu Gesellschaft ebenfalls stark schwanken und von uns nicht nachgeprüft werden kann. Außerdem verlieren Sie bei älteren Versicherungspolicen auch den Anspruch auf einen Garantiezins, den Sie zum aktuellen Marktzins bei vergleichbaren Verträgen nicht mehr bekommen werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Versicherungsanbieter Aachen Münchner, Ergo, Generali und Provinzial haben sich nach Erkenntnissen des Projekts Marktwächter der Verbraucherzentralen auf Verfassungsbeschwerden berufen. Sie wollten Kunden bis zur Entscheidung keinen ewigen Widerspruch entsprechend der Urteile des Bundesgerichtshofs gewähren.
Die Allianz hat ihre Beschwerde aber inzwischen zurückgezogen. Und mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur AachenMünchener können sich die Versicherungen mit diesem Argument nun nicht mehr sperren.