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Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen

Stand:
Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu. Hier finden Sie einen Überblick.
Pflegerin mit Dame im Rollstuhl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
  • Wichtig sind außerdem die Pflegegrade.
  • Zum 1. Januar 2022 sind die Beträge für Pflegesachleistung und Kurzzeitpflege angehoben worden.
  • Schauen Sie sich den Überblick über die jeweils möglichen Leistungen an.
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Vollstationäre Leistungen

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse

  • im Pflegegrad 1: 125 Euro
  • im Pflegegrad 2: 770 Euro
  • im Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • im Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • im Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht.

Pflegesachleistung

Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Pflegesachleistungen herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2022 sind das monatlich

  • bis zu 724 Euro in Pflegegrad 2,
  • bis zu 1.363 Euro in Pflegegrad 3,
  • bis zu 1.693 Euro in Pflegegrad 4,
  • bis zu 2.095 Euro in Pflegegrad 5.

Festgelegt wurden die Erhöhungen der Sachleistungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juni 2021.

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet.


Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 755 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 724 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen.

Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung. Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.


Pflegegeld

Pflegegeld erhält man, wenn man die häusliche Versorgung selber organisiert, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine selbstbeauftragte Kraft die Pflege übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar

  • in Pflegegrad 2: 316 Euro
  • in Pflegegrad 3: 545 Euro
  • in Pflegegrad 4: 728 Euro
  • in Pflegegrad 5: 901 Euro

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie dieses kostenlose Musterschreiben herunterladen, um Pflegegeld zu beantragen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Mehr Informationen zum Pflegegeld.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 954,10 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro.

Weitere Pflegeleistungen

Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:

Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.
Die Grafik zeigt verschiedene Leistungen im Pflegegrad 1.

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zu Hause

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finden sich in dem unübersichtlichen Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege nur schwer zurecht. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick und können sich für eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen entscheiden.

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