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Starkregen-Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser

Stand:
Starkregen und steigende Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale Kanalisation - und dann sollten Hausbesitzer:innen gerüstet sein.
Wasser fließt in einen Gulli.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume können bei Starkregen überflutet werden.
  • Durch rückstauendes Abwasser aus dem öffentlichen Kanal können ebenfalls Schäden entstehen.
  • Grundstückseigentümer:innen haften für Rückstauschäden selbst
  • Das Rückstaurisiko muss in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden
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Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Deren Abwasserkanäle können dann die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume unterhalb der Rückstauebene laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterlässt Zerstörung an Wänden, Böden und Einrichtung. Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst! Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen.

Grundsätzliche Schutzvorkehrungen

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Vermieter:innen sind verpflichtet die Benutzbarkeit von Sanitäranlagen jederzeit zu gewährleisten. Rückstauklappen hingegen vermögen nicht für einen Abfluss des Wassers zu sorgen. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Blockierte Rückstauklappen

Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Hygieneartikel und andere feste Stoffe sollten auf keinen Fall in der Toilette, sondern in einem kleinen Mülleimer gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden.

Fachmännischer Einbau

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Regelmäßige Wartung

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.

Richtige Versicherung

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.

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