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E-Commerce: ab Juli keine Zollfreigrenze für Käufe aus Nicht-EU-Ländern

Stand:
Bestellungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 22 Euro mussten bisher nicht beim Zoll angemeldet werden. Ab dem 1. Juli 2021 entfällt diese Grenze. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.
Ein Paket mit einem Zollformular

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 1. Juli 2021 müssen Sie für alle Bestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern geliefert werden, Einfuhrabgaben bezahlen.
  • Für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen Sie weiterhin keine Zölle zahlen. Es wird jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig
  • Kurierdienste verlangen häufig zusätzlich eine Servicepauschale für die Zollanmeldung.
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Bisher mussten Sie bei kleineren Einkäufen außerhalb von Deutschland nicht ganz so genau darauf achten, ob zusätzliche Kosten für die Lieferung der Ware anfallen. Denn alle Warensendungen unter 22 Euro lagen unter der Zollfreigrenze – zusätzlich zu den angegebenen Versandkosten mussten Sie also nichts weiter zahlen. Ab Juli 2021 gibt es diese Grenze nicht mehr. Für Sie heißt das, dass Sie besonders genau darauf achten sollten, von wo die Produkte versandt werden. Denn sonst könnte das Schnäppchen für 10 Euro schnell deutlich teurer werden als gedacht.

Welche Bestellungen sind betroffen und wie hoch sind die Kosten?

Generell sind alle Bestellungen aus Drittländern der EU betroffen. Dazu zählen unter anderem die USA, China und seit dem Brexit auch Großbritannien. Grundlage dafür wie hoch die Gebühren ausfallen ist zunächst einmal der Warenwert. Das gilt für alle Waren, für die der Zoll die Anmeldung ab 1. Juli annimmt. Das bedeutet, dass Ihnen auch für vorher bestellte Ware möglicherweise schon Aufschläge berechnet werden.

Folgendes gilt ab 1. Juli 2021 für Einkäufe aus allen Nicht-EU-Ländern:

  • Kleinstbeträge: Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erst erhoben, wenn sie mindestens 1 Euro beträgt. Das heißt: Rechnerisch entfallen für Sendungen mit einem Sachwert von unter 5,26 Euro weiterhin die Steuern und Zölle.
  • Sachwert der Sendung bis 150 Euro: Der Zoll entfällt. Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern müssen aber je nach Produkttyp gezahlt werden.
  • Sachwert der Sendung über 150 Euro: Für die Waren fallen sowohl Zölle als auch die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.

Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale dafür, dass sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde übernehmen. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro.

Beispiel: Die Handyhülle für sieben Euro wird teuer

Bestellen Sie unter den neuen Konditionen beispielsweise eine günstige Handyhülle für sieben Euro, verdoppelt sich der Preis unter Umständen, da Sie in der Regel neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Servicepauschale des Versanddienstes tragen müssen:

Kaufpreis bzw. Warenwert der Hülle: 7 Euro
Einfuhrumsatzsteuer: 1,33 Euro
Servicepauschale: 6 Euro

Tatsächlich zahlen Sie: 14,33 Euro

 

Verbrauchssteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschalen: Was ist was?

Zoll ist nicht gleich Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchssteuer fällt nur auf bestimmte Waren an. Kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen finden Sie hier:

  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
    Die Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland geschickt werden. Sie ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer und beträgt entweder 7 oder 19 Prozent.
  • Servicepauschale
    Kurier- und Lieferdienste können für die Anmeldung der Sendungen beim Zoll eine zusätzliche Gebühr verlangen. Diese wird in der Regel pauschal berechnet.
  • Verbrauchssteuer (VSt)
    Die Verbrauchssteuer wird auf Tabak, Kaffee und Alkohol erhoben. In der Regel übernehmen die Händler diese Kosten direkt, beziehungsweise haben diese bereits in den Kaufpreis mit eingerechnet.
  • Zoll
    Zölle werden auf Waren erhoben, die aus dem Ausland importiert werden.  Wie hoch der Zoll ist, hängt davon ab, welchen Wert das Produkt hat und um welche Art von Produkt es sich handelt. Genauere Details überprüfen Sie am besten direkt auf der Seite des Zolls.

 

Höhere Kosten bei Lieferung aus dem Ausland: Fünf Tipps

Auch bei einem geringen Warenwert sollten Sie ab sofort sehr gründlich prüfen, ob die Ware vielleicht aus einem EU-Drittland versendet wird. Achten Sie auf die folgenden fünf Tipps:

  1. Überprüfen Sie schon vor Bestellung die Versandkonditionen.
    Suchen Sie auf der Webseite des Online-Shops nach Informationen dazu, von wo aus die Ware versandt wird. So wissen Sie schon im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen.
  2. Suchen Sie nach Alternativen.
    Gibt es das gleiche oder ein vergleichbares Produkt vielleicht auch bei einem Online-Shop, der aus der EU versendet? Da Sie innerhalb der EU keine Steuern oder Zölle zahlen müssen, sparen Sie damit vielleicht ein paar Euro – sogar wenn das Produkt etwas mehr kostet.
  3. Bedenken Sie auch, dass bei teureren Produkten Zölle anfallen.
    Kaufen Sie Waren außerhalb der EU, müssen Sie ab 150 Euro weiterhin Zölle zahlen. Diese können je nach Produkt ziemlich hoch ausfallen: Bei Kleidung können Sie mit einem Aufschlag von zwölf Prozent rechnen, bei Monitoren sind es sogar bis zu 14 Prozent.
  4. Sie können die Ware auch selbst verzollen.
    Wenn Sie die Pauschale des Paketdienstes nicht bezahlen möchten, können Sie die Sendungen auch selbst verzollen. Sie können sich die Ware dann aber nicht einfach nach Hause liefern lassen, sondern müssen sie selbst beim Zollamt abholen.
  5. Informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung.
    Informationen zu Steuer und Zoll gibt es auch auf der Website des Zolls.
Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

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