Unsere Berater:innen helfen zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Prüfung von Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung ab dem Abrechnungsjahr 2022
- Übermäßige Erhöhung der monatlichen Abschläge für energiebezogene Betriebskosten
- Einwendungen gegen fehlerhafte energiebezogene Bestandteile der Betriebskostenabrechnung
Bei jeder Beratung geben unsere Fachleute detaillierte, auf Ihr Problem zugeschnittene Handlungsempfehlungen. Sie schildern unseren Berater:innen Ihren Fall und erhalten dann individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie in Ihre Rechte selbstständig durchsetzen.
Bitte beachten Sie: Die Beratung kann nur erfolgen, wenn uns die dazugehörigen Unterlagen (aktuelle Betriebskostenabrechnung ab 2022, Abrechnung aus dem Vorjahr ab 2021, Mietvertrag) zwei Wochen vor dem Beratungstermin vollständig vorliegen. Bitte übermitteln Sie uns diese direkt nach der Terminbuchung.
Preise
Dank der Förderung des Brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bieten wir Ihnen unsere Beratung „Prüfung von Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung“ derzeit kostenlos an.
Sie haben eine Energierechtsfrage oder wollen Energie sparen? Dann buchen Sie einen kostenlosen Termin für unsere Energierechtsberatung oder unsere Energiesparberatung. In der Energiesparberatung können Sie Ihre Heizkostenabrechnung von unseren Energieberater:innen auf Plausibilität prüfen und sich zu Einsparmöglichkeiten beraten lassen (keine Rechtsberatung).
Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler
Viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Worauf Sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie Sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können erfahren Sie in unserer Broschüre zum Thema "Heizkostenabrechnungen verstehen und prüfen" (pdf-Datei) sowie auf unserer Website "Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler".
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: rechtzeitig Widerspruch einlegen
Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dabei helfen Ihnen der Musterbrief für den preisgebundenen Wohnraum oder für den preisfreien Wohnraum sowie die Berater:innen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder des Deutschen Mieterbundes.
FAQ zur Belegeinsicht
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Mieter:innen, denen Fehler oder Unregelmäßigkeiten in ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung aufgefallen sind, zur Belegeinsicht. Hier erfahren sie, was damit gemeint ist und worauf sie achten sollten.
Folgende Beratung bieten wir an:
- vor Ort in unserer Beratungsstelle in Potsdam
- per E-Mail
- telefonisch
- per Videochat im Digimobil (geplant)
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung.