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Heizkostenabrechnung

In der Beratung für Mieter:innen prüfen unsere Expert:innen die Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten Ihrer Nebenkostenabrechnungen.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unsere Berater:innen helfen zum Beispiel bei folgenden Themen:

  • Prüfung von Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung
  • Übermäßige Erhöhung der monatlichen Abschläge für energiebezogene Betriebskosten
  • Einordnung, ob Ihre spezifischen Heizkosten höher als der Durchschnitt im Haus sind

In der Energiesparberatung können Sie Ihre Heizkostenabrechnung von unseren Energieberater:innen auf Plausibilität prüfen und sich zu Einsparmöglichkeiten beraten lassen (keine Rechtsberatung!). Bei jeder Beratung geben unsere Fachleute detaillierte, auf Ihr Problem zugeschnittene Handlungsempfehlungen. Sie schildern unseren Berater:innen Ihren Fall und erhalten dann individuelle Hilfe. 

Beratung zur Heizkostenabrechnung — So funktioniert's

Wir beraten Sie kostenfrei in den Beratungsstellen, per Videochat oder telefonisch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin online oder telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr). 

Bitte halten Sie für die Beratung Ihre Unterlagen bereit:

  • Aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • ggf. Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • ggf. Energiekostenabrechnungen

Preise

Die Beratungen in den Beratungsstellen, per Telefon und Videochat sind aufgrund der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Sie kostenlos.

Persönlichen Beratungstermin buchen

Wir beraten Sie gern individuell. Unsere Energieberater:innen helfen Ihnen sowohl in den Beratungsstellen, telefonisch oder per Videochat weiter.

Für dieses Beratungsangebot können Sie sich gerne online anmelden oder über das landesweite Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder über die bundesweite Hotline 0800 / 809 802 400 (kostenfrei von Mo–Do 8–18 Uhr und Fr 8–16 Uhr) einen Termin vereinbaren.

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler

Viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Worauf Sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie Sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können erfahren Sie in unserer Broschüre zum Thema "Heizkostenabrechnungen verstehen und prüfen" (pdf-Datei) sowie auf unserer Website "Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler"

Fehlerhafte, fehlende oder zu spät zugestellte Heizkostenabrechnung: Musterbriefe nutzen

Betriebs- und Heizkosten müssen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Darauf haben Sie einen Anspruch. Wenn Sie keine Abrechnung erhalten haben, sollten Sie diese anfordern. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief zur Anforderung einer fehlenden Betriebs-und Heizkostenabrechnung. Mit dem Brief können Sie auch gleich eventuell entstandenes Guthaben zurückfordern.

Werden von Ihnen nach Ablauf der Abrechnungsfrist Nachzahlungen gefordert, müssen Sie diese nicht bezahlen und können Sie mit unserem Musterbrief für zu spät zugestellte Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zurückweisen.

Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dabei helfen Ihnen der Musterbrief für den preisgebundenen Wohnraum oder für den preisfreien Wohnraum sowie die Berater:innen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder des Deutschen Mieterbundes.

Vermieter müssen die staatlichen Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärmelieferungen in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausweisen. Fehlen Angaben dazu, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft Ihnen der Musterbrief für den Widerspruch bei nicht ausgewiesenen Preisbremsen.

FAQ zur Belegeinsicht

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Mieter:innen, denen Fehler oder Unregelmäßigkeiten in ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung aufgefallen sind, zur Belegeinsicht. Hier erfahren sie, was damit gemeint ist und worauf sie achten sollten.

Wo Sie weitere Unterstützung erhalten 

Kostenfreie Online-Vorträge

Nutzen Sie auch die vielfältigen Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Brandenburg, zum Beispiel zum Thema „Betriebskostenabrechnung verstehen und Heizenergie sparen“.

Mieterverein

Nach Aufnahme in den örtlichen Mieterverein (kostenpflichtig) können die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Hier wird Ihnen nicht nur bei der Nebenkostenabrechnung geholfen, sondern auch bei Uneinigkeiten bezüglichen Mängeln oder beispielsweise der Kautionsrückzahlung.

Rechtsanwaltskanzlei

Auch der direkte Weg über eine Rechtsanwaltskanzlei ist möglich. Hier können Sie Ihre Abrechnung direkt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Folgende Beratung bieten wir an:

  • vor Ort in unseren Beratungsstellen
  • telefonisch
  • per Videochat

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung.