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Fachtag Verbraucherbildung

Rückblick auf den bundesweiten Fachtag für schulische Verbraucherbildung am 2. März 2018 in Potsdam.
Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung am 2. März 2018 in Potsdam

Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung am 2. März 2018 in Potsdam

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Kostenfallen im Internet, undurchsichtige Handyverträge, Fake News, Datenschutz in sozialen Netzwerken, nachhaltig Einkaufen, gesunde Ernährung: Konsumieren muss heute mehr denn je gelernt werden.

Beim ersten bundesweiten Fachtag für schulische Verbraucherbildung tauschten sich rund 160 Lehrerinnen und Lehrer sowie Akteur/-innen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung aus. Es ging um den Umgang mit Geld, Kostenfallen im Internet, Verträge und nachhaltiges Einkaufen – und darum, wie diese lebenspraktischen Inhalte in den Unterricht integriert werden können.

Materialien zum Download

Hier finden Sie den Veranstaltungsflyer sowie die ausführliche Beschreibung der Workshops.

 

Schüler lernen

Verbraucherbildung

Informieren Sie sich hier über unsere Unterrichtsmaterialien, Workshops und Fortbildungsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen in den Bereichen Kita, Grundschulen und weiterführende Schulen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.