Hat der Anbieter die Störung beseitigt, aber du befürchtest weitere Verstöße? Du kannst ihm eine Abmahnung schicken und eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) für den Fall weiterer Probleme vorbehalten.
Fristlos kündigen bei Störungen
Deinen Vertrag kannst du nur fristlos kündigen, wenn du einen wichtigen Grund hast. Hier kommt es genau auf die einzelne Situation an. So müssen die Störungen oder Ausfälle dauerhaft sein und du musst sie nachweisen (zum Beispiel durch eine Protokollierung der schlechten Internetgeschwindigkeit). Auch muss der Ausfall im Risikobereich des Anbieters liegen. Wenn zum Beispiel die Verbindung wegen eines Sturms unterbrochen ist, dann liegt das nicht im Risikobereich des Anbieters und du kannst nicht fristlos kündigen.