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Transparenz

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Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
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Selbstverpflichtung der Verbraucherzentrale Brandenburg

 
Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
 
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1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

• zu Name, Sitz und Anschrift

• Gründungsjahr: 1990

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

• zur Satzung mit Angabe der Ziele und Aufgaben (§ 2)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Potsdam (Steuernummer 046/141/00627) vom 05.03.2024 als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Vorstand und Geschäftsführung

5. Tätigkeitsbericht

• zum Jahresbericht.

6. Personalstruktur

• zum Jahresbericht (S. 30 f.)

7. Angaben zur Mittelherkunft

• zum Jahresbericht (S. 33)

8. Angaben zur Mittelverwendung

• zum Jahresbericht (S. 32, 34)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

• zu den Mitgliedsverbänden der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

• Land Brandenburg

• Bund

Verbraucherzentrale

Über uns

Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

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BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
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BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.