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Transparenz

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Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
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Selbstverpflichtung der Verbraucherzentrale Brandenburg

 
Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
 
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1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

• zu Name, Sitz und Anschrift

• Gründungsjahr: 1990

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

• zur Satzung mit Angabe der Ziele und Aufgaben (§ 2)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Potsdam (Steuernummer 046/141/00627) vom 05.03.2024 als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Vorstand und Geschäftsführung

5. Tätigkeitsbericht

• zum Jahresbericht.

6. Personalstruktur

• zum Jahresbericht (S. 30 f.)

7. Angaben zur Mittelherkunft

• zum Jahresbericht (S. 33)

8. Angaben zur Mittelverwendung

• zum Jahresbericht (S. 32, 34)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

• zu den Mitgliedsverbänden der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

• Land Brandenburg

• Bund

Verbraucherzentrale

Über uns

Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

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Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.