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Transparenz

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Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
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Selbstverpflichtung der Verbraucherzentrale Brandenburg

 
Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
 
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1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

• zu Name, Sitz und Anschrift

• Gründungsjahr: 1990

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

• zur Satzung mit Angabe der Ziele und Aufgaben (§ 2)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Potsdam (Steuernummer 046/141/00627) vom 05.03.2024 als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Vorstand und Geschäftsführung

5. Tätigkeitsbericht

• zum Jahresbericht.

6. Personalstruktur

• zum Jahresbericht (S. 30 f.)

7. Angaben zur Mittelherkunft

• zum Jahresbericht (S. 33)

8. Angaben zur Mittelverwendung

• zum Jahresbericht (S. 32, 34)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

• zu den Mitgliedsverbänden der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

• Land Brandenburg

• Bund

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Über uns

Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.