Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Brandenburger besser gegen extremes Wetter versichern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fordert Ausweitung von Versicherungen auf Elementarschäden

Wetterextreme sind mittlerweile gang und gäbe, wie Gewitter und Starkregen der vergangenen Tage zeigen. Damit diese nicht zur Existenzbedrohung werden, ist der richtige Versicherungsschutz elementar. Jedoch längst nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sind geschützt. Zudem ist das Wissen über den eigenen Versicherungsschutz gering. Hier ist auch die Brandenburger Politik gefragt.

Off

Viele Brandenburger kämpfen immer noch mit den finanziellen Auswirkungen der „Jahrhundert“-Hochwässer in den Jahren 2002 und 2013. Um sich davor zu schützen, können Verbraucher Elementarschadenversicherungen als Zusatz zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung abschließen. Diese decken neben Hochwasserschäden beispielsweise auch Schäden durch Schneedruck oder Erdabsenkungen ab.

Doch nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft beinhalten nur 31 Prozent der Brandenburger Wohngebäudeversicherungsverträge und nur 43 Prozent der bestehenden Hausratversicherungen einen Elementarschutz, obwohl zum Beispiel Starkregen überall auftreten kann. Die Gründe, keine Elementarschadenversicherung zu besitzen, sind vielfältig. Nach einer aktuellen Repräsentativbefragung der Verbraucherzentrale Brandenburg meinen 40 Prozent der Brandenburger, keine Versicherung zu benötigen. 23 Prozent der Menschen halten eine solche Versicherung für zu teuer, neun Prozent sagen, ihr Versicherungsunternehmen biete den Schutz nicht an, und sieben Prozent geben an, sie hätten bislang kein gutes Angebot gefunden. Auch die Kenntnis über Elementarschadenversicherungen ist niedrig – so wissen 15 Prozent der Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherten in Brandenburg gar nicht, ob ihre Versicherung Elementarschäden beinhaltet.

„Wir brauchen einen flächendeckenden Versicherungsschutz, da finanzielle Folgen von Wetterextremen Existenzen bedrohen können“, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. „Daher fordern wir die Brandenburger Landesregierung auf, den Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die Bürgerinnen und Bürger gezielt zu unterstützen“, so Rumpke weiter. In Richtung der Versicherungswirtschaft meint der Verbraucherschützer: „Wir erwarten, dass die Versicherer verbraucherfreundliche und bezahlbare Policen anbieten.“

Wer Information und Beratung zur Elementarschadenversicherung benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

 

Wahlen – verbraucherpolitische Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Erhöhung der Abdeckung mit Elementarschadenversicherungen ist eine von zwölf verbraucherpolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg im Kontext der 2019 anstehenden Landtagswahl in Brandenburg, nachzulesen im Internet unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wahl-2019/landespolitische-forderungen. Im Vorfeld der Wahlen wird sie ab sofort regelmäßig einzelne Forderungen vorstellen. Unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wahl-2019 finden Interessierte den verbraucherpolitischen Forderungskatalog und das Wahl-Tagebuch der VZB.

Methodik
Die VZB hat durch die Insa Consulere GmbH 1.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger (Wohnbevölkerung ab 18 Jahren) befragen lassen. Die bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung wurde vom 7. bis zum 25. Januar 2019 durchgeführt.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Teaserbild Landespolitischer Forderungskatalog Wahlen 2019 VZB

Verbraucherpolitische Forderungen der VZB zur Wahl 2019

Der VZB-Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2019-24

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.