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Ihre Spende in guten Händen

Wir arbeiten gemeinnützig und transparent
Hände vieler Menschen berühren einander
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Mit Ihrer Spende setzen wir uns für starken Verbraucherschutz ein: als unabhängige und gemeinnützige Organisation in Brandenburg – seit über 30 Jahren. Unsere Spender:innen halten wir über unsere Arbeit und die Verwendung der Gelder auf dem Laufenden.
 
Transparenz ist uns wichtig. In unseren Jahresberichten legen wir unsere Themenbereiche, Erfolge und Finanzen offen. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen wichtige Informationen etwa zur Mittelverwendung und unserer Struktur. 
 
Als gemeinnütziger Verein ist unsere Aufgabe die unabhängige Förderung des Verbraucherschutzes. Unsere Gelder werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt. Ihre Spende können Sie daher von der Steuer absetzen. Das geht ganz einfach mit Ihrem Überweisungsbeleg. Wünschen Sie zusätzlich eine Spendenbescheinigung, können Sie uns das bei der Online-Spende oder per Mail an spenden@vzb.de mitteilen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.