Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ihre Spende in guten Händen

Wir arbeiten gemeinnützig und transparent
Hände vieler Menschen berühren einander
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Mit Ihrer Spende setzen wir uns für starken Verbraucherschutz ein: als unabhängige und gemeinnützige Organisation in Brandenburg – seit über 30 Jahren. Unsere Spender:innen halten wir über unsere Arbeit und die Verwendung der Gelder auf dem Laufenden.
 
Transparenz ist uns wichtig. In unseren Jahresberichten legen wir unsere Themenbereiche, Erfolge und Finanzen offen. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen wichtige Informationen etwa zur Mittelverwendung und unserer Struktur. 
 
Als gemeinnütziger Verein ist unsere Aufgabe die unabhängige Förderung des Verbraucherschutzes. Unsere Gelder werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt. Ihre Spende können Sie daher von der Steuer absetzen. Das geht ganz einfach mit Ihrem Überweisungsbeleg. Wünschen Sie zusätzlich eine Spendenbescheinigung, können Sie uns das bei der Online-Spende oder per Mail an spenden@vzb.de mitteilen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.