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Ihre Spende in guten Händen

Wir arbeiten gemeinnützig und transparent
Hände vieler Menschen berühren einander
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Mit Ihrer Spende setzen wir uns für starken Verbraucherschutz ein: als unabhängige und gemeinnützige Organisation in Brandenburg – seit über 30 Jahren. Unsere Spender:innen halten wir über unsere Arbeit und die Verwendung der Gelder auf dem Laufenden.
 
Transparenz ist uns wichtig. In unseren Jahresberichten legen wir unsere Themenbereiche, Erfolge und Finanzen offen. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen wichtige Informationen etwa zur Mittelverwendung und unserer Struktur. 
 
Als gemeinnütziger Verein ist unsere Aufgabe die unabhängige Förderung des Verbraucherschutzes. Unsere Gelder werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt. Ihre Spende können Sie daher von der Steuer absetzen. Das geht ganz einfach mit Ihrem Überweisungsbeleg. Wünschen Sie zusätzlich eine Spendenbescheinigung, können Sie uns das bei der Online-Spende oder per Mail an spenden@vzb.de mitteilen.

Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.