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Black Friday: Aufmerksam Schnäppchen jagen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät anlässlich der Rabattwoche: Angebote immer vergleichen

Rund um den Aktionstag locken wieder viele Händler mit Rabatten. Doch nicht jedes Angebot ist ein Schnäppchen. Und hinter besonders günstigen Offerten können gar Fake-Angebote stecken. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, wie Verbraucher:innen gute Angebote finden, woran sie Fake-Shops erkennen und warum es sich lohnen kann, beim Online-Shopping mit persönlichen Daten zu geizen.

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Preise vergleichen und Schnäppchen finden

„Verbraucher:innen sollten auf der Suche nach Angeboten einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht zu Impulskäufen verleiten lassen“ rät Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sinnvoll ist es, im Vorhinein eine Wunschliste zu erstellen, mit den Dingen, die man wirklich benötigt. „Es empfiehlt sich immer, Preise zu vergleichen. Beworbene Produkte können bei einem anderen Online-Shop oder im stationären Handel auch günstiger sein“, sagt die Expertin. Hierzu kann man Preissuchmaschinen zu Hilfe nehmen, viele davon zeigen auch immer eine Preisentwicklung über einen bestimmten Zeitraum an. Countdowns oder bedrohlich schrumpfende Artikelmengen auf Webseiten sollten Käufer:innen dabei mit Gelassenheit nehmen. Hat man ein besonders gutes Angebot ausgemacht, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Produkte in dem Online-Shop ein Schnäppchen sind.

Betrügerische Online-Shops erkennen

Auch Abzocker versuchen, die Einkaufslaune der beginnenden Vorweihnachtszeit auszunutzen. Sie platzieren Fake-Shops, die mit extrem niedrigen Preisen locken. Wer Webseiten vor Bezahlung unter die Lupe nimmt, kann solche Fake-Shops aber gut erkennen. Scherer erklärt: „Indizien sind eine auffällige Internetadresse, ein fehlendes Impressum, holprige Formulierungen im Kleingedruckten oder Vertrauenssiegel, die gar nicht existieren“. Sie hebt hervor: „Wenn eine Zahlung nur als Überweisung per Vorkasse möglich ist oder aber, wenn andere Bezahlvarianten angegeben sind, diese aber im letzten Bestellschritt plötzlich verschwinden, sollte man dort nicht ohne Weiteres bestellen“. Wer bei einem Online-Shop unsicher ist, kann mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen, ob vom Einkauf doch besser abgesehen werden sollte.  

Mit Daten geizen

Wer viel online unterwegs ist, sollte auch auf der Suche nach Schnäppchen mit persönlichen Daten sparsam umgehen. „Surfen hinterlässt Spuren und je mehr persönliche Daten man von sich preisgibt, desto gläserner macht man sich. Wer im Internet einkauft, sollte deshalb darauf achten, nur die für den Einkauf notwendigen Daten anzugeben“, sagt Scherer. Einige Handgriffe können die Datenspur schon beim Besuch einer Webseite verringern, etwa indem Besucher:innen passende Cookie-Einstellungen wählen und auf manipulative Designs Acht geben, die zur unnötigen Datenein- oder Weitergabe verleiten sollen. 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Darstellung der Webseite des Fakeshop-Finders auf einem Computer-Screen

Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist

Mit dem Fakeshop-Finder können Sie einen kostenlosen URL-Check durchführen, um vor der Bestellung zu erfahren, ob ein unbekannter Online-Shop vielleicht ein Fakeshop sein könnte. Außerdem können Sie herausfinden, wie der Shop von anderen Verbraucher:innen bewertet wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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