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Finanzvertrieb an der Uni: Vorsicht geboten

Pressemitteilung vom
Vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit warnt Verbraucherzentrale vor Maschen von Finanzvertrieben auf dem Campus

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt Studierende vor übereilten Vertragsschlüssen zu Finanz- und Versicherungsprodukten. Von Vertriebler:innen auf dem Campus beworbene Seminare und Web-Seminare dienen nicht nur den Studierenden zur Information. Natürlich sollen jetzt oder später Verträge verkauft werden. Die gehen aber oft am Bedarf der Studierenden vorbei.

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Das bald endende Wintersemester konfrontiert angehende Akademikerinnen und Akademiker auch mit finanziellen Fragen. Wollen jedoch Vertriebsmitarbeitende Finanzprodukte an die Studis verkaufen, rät die VZB zur Vorsicht. „Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass Vertriebsmitarbeitende gezielt Studierende ansprechen und sie beispielsweise mit kostenlosen Seminaren zu einem Bewerbungstraining locken“, sagt Sylvia Schönke, Leiterin des Beratungszentrums der VZB in Potsdam. „Ist der Kontakt einmal hergestellt, versuchen die Vertriebler, ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen – obwohl diese sich oft nicht am Bedarf der jungen Leute ausrichten“, so Schönke.

Insbesondere kritisiert Schönke die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Denn die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch in Zukunft neue satte Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge auf Sicht von über zehn Jahren sogar Minusrenditen verursachen können.

Insbesondere vom Abschluss der häufig empfohlenen Rürup-Rentenversicherungen sowie von einer Kombination von Altersvorsorgeprodukten mit einer Risikoabsicherung wie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung rät die VZB ab. „Derartige Kombiprodukte maximieren lediglich die Provision der Vermittler:innen. Für Verbraucher:innen ist es immer sinnvoll, Risikoabsicherung und den Kapitalaufbau zu trennen“, so Schönke.

Weiter sagt die Expertin: „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man sich vielleicht einen flexibleren Umgang mit seinem Geld wünscht, beispielsweise für die Immobilienfinanzierung, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“ Ein Rürup-Vertrag ist nicht kündbar, das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt. Aufgrund der dabei herangezogenen Kalkulationsgrundlagen der Versicherer müssen die Sparenden oft 95 Jahre und älter werden, bis sie ihre Einzahlungen in Form von Renten zurückerhalten haben. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe ist bei Rürup Verträgen nicht möglich. Das zentrale Vertriebsargument der Steuervorteile wiegt bei näherer Betrachtung alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen, für Studierende gibt es Möglichkeiten einer kostenlosen Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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