Kostenloses Online-Seminar „Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 26. September um 18.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Geschenke und Feuerwerk aus Polen

Pressemitteilung vom
Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum gibt Tipps
Off

Viele Verbraucher haben Weihnachtsgeschenke in Polen gekauft. Welche Rechte stehen ihnen dort zu? Kann man umtauschen, wenn das Geschenk nicht gefällt? Und was müssen Verbraucher beim Einkauf von Feuerwerk beachten? Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) gibt Tipps.

„In Polen hat man im Laden – genauso wie in Deutschland – kein generelles Umtauschrecht. Passt dem Beschenkten der Artikel nicht, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen“, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda vom VIZ der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen. Zwar kann man nicht auf die Erstattung des Preises bestehen, aber oft kann man sich z.B. eine andere Ware aussuchen.“

Anders ist es beim Onlineshopping: Wer Geschenke im Internetshops gekauft hat, kann sich bei Nichtgefallen grundsätzlich auf sein Widerrufsrecht berufen. Das gilt sowohl in Deutschland als auch in Polen. Man muss sich aber schnell entscheiden, ob man die Ware behält oder nicht. Hier gilt die 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb dieser Zeit kann die Ware ohne Begründung zurückgegeben werden. „Man muss jedoch beachten, dass der Verbraucher grundsätzlich die Kosten der Rücksendung trägt“, so Guzenda.

Ist die in Polen gekaufte Ware defekt - egal ob online oder im Laden erworben, steht Verbrauchern ein zweijähriges Gewährleistungsrecht zu. In Polen können Verbraucher ihr Geld sofort zurückverlangen, es sei denn, der Verkäufer bietet eine unverzügliche Reparatur oder Austausch gegen eine neue Ware an. „Anders als in Deutschland können Verbraucher nach dem Kauf ein Jahr lang reklamieren, ohne dass sie beweisen müssen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war“, so die Verbraucherschützerin. In Deutschland fängt die sogenannte Beweislastumkehr bereits nach einem halben Jahr an.

Nun steht Silvester vor der Tür. Viele kaufen ihr Feuerwerk in Polen. „Bei pyrotechnischen Artikeln ist besondere Vorsicht geboten“, warnt Guzenda. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die Artikel auf ihre Sicherheit getestet und entsprechend mit dem CE-Zeichen versehen sind“, rät sie.  

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

Wir beraten Sie grenzüberschreitend und zweisprachig. Hier finden Sie aktuelle Informationen, kostenlose Mustertexte und Materialien sowie den Kontakt zu uns.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.