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Geschenke und Feuerwerk aus Polen

Pressemitteilung vom
Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum gibt Tipps
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Viele Verbraucher haben Weihnachtsgeschenke in Polen gekauft. Welche Rechte stehen ihnen dort zu? Kann man umtauschen, wenn das Geschenk nicht gefällt? Und was müssen Verbraucher beim Einkauf von Feuerwerk beachten? Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) gibt Tipps.

„In Polen hat man im Laden – genauso wie in Deutschland – kein generelles Umtauschrecht. Passt dem Beschenkten der Artikel nicht, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen“, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda vom VIZ der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen. Zwar kann man nicht auf die Erstattung des Preises bestehen, aber oft kann man sich z.B. eine andere Ware aussuchen.“

Anders ist es beim Onlineshopping: Wer Geschenke im Internetshops gekauft hat, kann sich bei Nichtgefallen grundsätzlich auf sein Widerrufsrecht berufen. Das gilt sowohl in Deutschland als auch in Polen. Man muss sich aber schnell entscheiden, ob man die Ware behält oder nicht. Hier gilt die 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb dieser Zeit kann die Ware ohne Begründung zurückgegeben werden. „Man muss jedoch beachten, dass der Verbraucher grundsätzlich die Kosten der Rücksendung trägt“, so Guzenda.

Ist die in Polen gekaufte Ware defekt - egal ob online oder im Laden erworben, steht Verbrauchern ein zweijähriges Gewährleistungsrecht zu. In Polen können Verbraucher ihr Geld sofort zurückverlangen, es sei denn, der Verkäufer bietet eine unverzügliche Reparatur oder Austausch gegen eine neue Ware an. „Anders als in Deutschland können Verbraucher nach dem Kauf ein Jahr lang reklamieren, ohne dass sie beweisen müssen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war“, so die Verbraucherschützerin. In Deutschland fängt die sogenannte Beweislastumkehr bereits nach einem halben Jahr an.

Nun steht Silvester vor der Tür. Viele kaufen ihr Feuerwerk in Polen. „Bei pyrotechnischen Artikeln ist besondere Vorsicht geboten“, warnt Guzenda. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die Artikel auf ihre Sicherheit getestet und entsprechend mit dem CE-Zeichen versehen sind“, rät sie.  

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

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