Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 22. April um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Musterklage gegen Sparkasse Barnim

Pressemitteilung vom
Erster Gerichtstermin: Das ist heute passiert

Heute fand vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht der erste mündliche Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim statt. Dabei geht es um die korrekte Zinsberechnung für Prämiensparverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Betroffene nun wissen müssen.

Off

Die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher:innen auf ihrem langen Weg zu fairen Zinsnachberechnungen. „Das Gericht hat heute noch kein Urteil gefällt. Demnächst soll ein Sachverständigengutachten Klarheit zu den Berechnungsgrundlagen, zum Beispiel zum Referenzzins, bringen“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Betroffene Kund:innen, die sich der Klage rechtzeitig angeschlossen haben, müssen nun nichts weiter tun. Das Gerichtsverfahren läuft weiter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird über den Fortgang informieren.

Auf der Website zu unseren Musterfeststellungsklagen finden Sie alle wichtigen Informationen.

Hintergrund

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben Sparkassen im Land Brandenburg ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat außerdem Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht.  Die Verfahren sollen klären, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. 
Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkassen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland erfüllen müssen, um an den Klagen teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, können Interessierte auf der Webseite der VZB nachlesen: 
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen. Das Klageregister für die Klage gegen die Sparkasse Barnim ist seit dem ersten Tag der Verhandlung am 14.12.2022 geschlossen.
 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.