Was entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht in der 1. Instanz?
Am 9. November 2021 haben wir eine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Sparkasse Barnim eingereicht. Am 15. Juli 2022 folgte die Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße. Das Gericht soll jeweils bestimmen, wie die Zinsen berechnet werden, die den Sparer:innen zustehen.
Am 3. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung in beiden Musterfeststellungsverfahren verkündet.
Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass eine wirksame Zinsanpassung für die Sparerinnen und Sparer einzufordern ist. Kritisch sehen wir dabei aber die vom Gericht vorgesehene Ausgestaltung dieser Anpassung, die unserer Ansicht nach die Langfristigkeit der Sparverträge nicht angemessen berücksichtigt. Daher sind wir vor den Bundesgerichtshof gezogen.
Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse Barnim können Sie hier nachlesen. Das Urteil aus der 1. Instanz finden Sie hier.
Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse-Neiße finden Sie hier. Das Urteil finden Sie hier.
Eine Eintragung in das Klageregister ist in beiden Verfahren nicht mehr möglich. Benötigen Sie Rat zu Ihrem Vertrag, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.
Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage wegen zu wenig gezahlter Zinsen beim Prämiensparen, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde am 26. März 2025 verkündet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof prüfen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann ich mich den Musterklagen gegen die Sparkassen Barnim oder Spree-Neiße noch anschließen?
Nein, eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.
Wer konnte sich an den Musterfeststellungsklagen beteiligen?
An den Musterfeststellungsklagen konnten sich Verbraucher:innen beteiligen, die einen Sparvertrag namens „Prämiensparen flexibel“ mit der Sparkasse Barnim oder der Sparkasse Spree-Neiße abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag musste eine Prämienstaffel von 15 Jahren ausweisen und eine der folgenden Klauseln enthalten:
- "Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. mit [...] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres [...]"
oder - "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit [...] % p.a. verzinst."
Konnte man sich der Klage auch dann anschließen, wenn die Zinsklausel zwischenzeitlich geändert wurde?
Ist es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen am Vertrag gekommen, zum Beispiel durch eine Umschreibung, konnten Betroffene ihre Ansprüche aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zumindest bis zu diesem Zeitpunkt durch die Teilnahme an der MFK geltend machen.
Konnte man sich beteiligen, auch wenn man mit der Sparkasse einen Vergleich über die Zinsen geschlossen hatte?
Nein. Wer sich mit seiner Sparkasse bereits über eine Nachzahlung wegen der falschen Zinsanpassung geeinigt hatte, konnte nicht mehr an der MFK teilnehmen.
Konnten sich Betroffene mit noch nicht gekündigten Verträgen an der Musterfeststellungsklage beteiligen?
Ja, für eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage war es unerheblich, ob der Sparvertrag noch lief oder bereits beendet war.
Was kostet die Teilnahme an einer Musterklage?
Die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage ist für betroffene Verbraucher:innen kostenlos.
Wenn Sie eine Beratung oder weitere Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen, entstehen Kosten, auf die wir Sie bei der Buchung gesondert hinweisen.
Mein Vertrag wurde von der Sparkasse gekündigt. Kann ich als Teilnehmer:in der Musterfeststellungsklage mein Sparkonto auflösen?
Hat die Sparkasse Ihren Prämiensparvertrag gekündigt, können Sie Ihr Konto auflösen und sich das Guthaben überweisen lassen. Achtung: Die Sparkassen benutzen beim Auflösungsvorgang ein spezielles Auflösungs-Formular. Sie werden aufgefordert, dieses zu unterschreiben. Lesen Sie sich das Formular genau durch. Verzichten Sie nicht auf Ansprüche.
Wir empfehlen, zeitnah zur Kontoauflösung nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung) Folgendes schriftlich gegenüber dem Sparkassenvorstand zu erklären: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Auflösung des Sparbuches Nr._________stehen Ansprüche wegen fehlerhafter Zinsanpassung noch im Streit. Ich/Wir sind Teilnehmer der Musterklage der Verbraucherzentrale. Mit Auflösung dieses Sparbuches verzichten wir nicht auf unsere Ansprüche, sondern verfolgen diese weiter. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschriften) Sollten Sie bei der Auflösung des Kontos Probleme haben, geben Sie der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Hinweis.