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Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen
Informieren Sie sich hier über die Klagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße wegen falsch berechneter Zinsen in Prämiensparverträgen. Wenn Sie persönlich betroffen sind, können Sie sich unseren Klagen anschließen.
Das Wichtigste in Kürze

Die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße haben aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg über Jahre hinweg zu wenig Zinsen an ihre Kund:innen gezahlt. Deshalb klagen wir nun gegen diese Sparkassen, wir wollen Ihnen — den Kundinnen und Kunden — zu Ihrem Recht verhelfen.

Am 9. November 2021 haben wir bereits eine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Sparkasse Barnim eingereicht. Am 15. Juli 2022 haben wir nun auch die Sparkasse Spree-Neiße verklagt. Das Gericht soll jeweils bestimmen, wie die Zinsen berechnet werden, die den Sparer:innen zustehen. 

In der Klage gegen die Sparkasse Barnim wurde am 14. Dezember 2022 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erstmals verhandelt. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Informationen des Gerichts können Sie hier nachlesen. Eine Eintragung in das Klageregister ist jetzt nicht mehr möglich. Benötigen Sie Rat zu Ihrem Vertrag, dann vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin.

Für das Verfahren gegen die Sparkasse Spree-Neiße ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz seit dem 12. Oktober 2022 geöffnet. Sie können sich jetzt der Klage anschließen. Der Verhandlungstermin ist am 25. Oktober 2023 um 11 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht geplant.

Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage wegen zu wenig gezahlter Zinsen beim Prämiensparen, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Auf dem Laufenden bleiben: Wollen Sie über alle wichtigen Schritte der Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße aktuell informiert werden?  Dann melden Sie sich hier kostenlos zum Newsletter an. 

 

Termine

25. Oktober 2023
Mündliche Verhandlung / Sparkasse Spree-Neiße
Die Parteien verhandeln ab 11:00 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.

14. Dezember 2022
Mündliche Verhandlung / Sparkasse Barnim
Die Parteien verhandeln ab 11:30 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.

13. Dezember 2022
Registerschluss für Eintragungen / Sparkasse Barnim
Bis zu diesem Tag können sich Verbraucher:innen in das Register eintragen, um sich der Klage anzuschließen. 

12. Oktober 2022
Klageregister geöffnet / Sparkasse Spree-Neiße
Ab sofort können sich Verbraucher:innen in das Register eintragen, um sich der Klage anzuschließen.

15. Juli 2022
Keine Einsicht: Verbraucherzentrale klagt auch gegen die Sparkasse Spree-Neiße
Zweite Musterfeststellungsklage in Brandenburg eingereicht.

9. November 2021
Wir klagen vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht!
Die VZB reicht die erste Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim ein.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme erfüllen

Wer kann sich an den aktuellen Musterfeststellungsklagen beteiligen?

An den Musterfeststellungsklagen können sich Verbraucher:innen beteiligen, die einen Sparvertrag namens „Prämiensparen flexibel“ mit der Sparkasse Barnim oder der Sparkasse Spree-Neiße abgeschlossen haben. Dieser Vertrag weist eine Prämienstaffel von 15 Jahren aus und muss eine der folgenden Klauseln enthalten:

  • "Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. mit [...] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres [...]"
    oder
  • "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit [...] % p.a. verzinst."

Wenn Ihr Vertrag eine andere Zinsklausel oder eine ergänzende Erläuterung, zum Beispiel in einer Anlage zum Vertrag enthält, sollten Sie einen Termin zur Beratung bei Verbraucherzentrale Brandenburg vereinbaren.

Aktuell: Eine Teilnahme an der Klage gegen die Sparkasse Barnim ist jetzt nicht mehr möglich. Das Klageregister für Prämiensparer:innen der Sparkasse Spree-Neiße ist weiterhin geöffnet.

Kann ich mich der Klage auch dann anschließen, wenn die Zinsklausel zwischenzeitlich geändert wurde?

Ist es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen am Vertrag gekommen, zum Beispiel durch eine Umschreibung, können Sie Ihre Ansprüche aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zumindest bis zu diesem Zeitpunkt durch die Teilnahme an der MFK geltend machen. Wir empfehlen in diesen Fällen eine individuelle Beratung.

Kann ich mich beteiligen, auch wenn ich mit der Sparkasse einen Vergleich über die Zinsen geschlossen habe?

Nein. Wenn Sie sich mit Ihrer Sparkasse bereits über eine Nachzahlung wegen der falschen Zinsanpassung geeinigt haben, kommt eine Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage nicht mehr in Betracht. Falls Sie unsicher sind, ob ein Vergleich geschlossen wurde, nutzen Sie gern unser Beratungsangebot.

Mein Vertrag läuft noch und wurde von der Sparkasse nicht gekündigt. Kann ich an der Musterfeststellungsklage teilnehmen?

Ja, eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist möglich, wenn der Sparvertrag noch läuft oder wenn er bereits beendet wurde.

Mein Vertrag wurde von der Sparkasse gekündigt. Kann ich als Teilnehmer:in der Musterfeststellungsklage mein Sparkonto auflösen?

Hat die Sparkasse Ihren Prämiensparvertrag gekündigt, können Sie Ihr Konto auflösen und sich das Guthaben überweisen lassen. Achtung: Die Sparkassen benutzen beim Auflösungsvorgang ein spezielles Auflösungs-Formular. Sie werden aufgefordert, dieses zu unterschreiben. Lesen Sie sich das Formular genau durch. Verzichten Sie nicht auf Ansprüche.

Wir empfehlen, zeitnah zur Kontoauflösung nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung) Folgendes schriftlich gegenüber dem Sparkassenvorstand zu erklären: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Auflösung des Sparbuches Nr._________stehen Ansprüche wegen fehlerhafter Zinsanpassung noch im Streit. Ich/Wir sind Teilnehmer der Musterklage der Verbraucherzentrale. Mit Auflösung dieses Sparbuches verzichten wir nicht auf unsere Ansprüche, sondern verfolgen diese weiter. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschriften) Sollten Sie bei der Auflösung des Kontos Probleme haben, geben Sie der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Hinweis.

Kann ich an der Klage nur teilnehmen, wenn ich eine kostenpflichtige Nachberechnung meiner Zinsen vorgenommen habe?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Verbraucher:innen an, die Zinsen aus den Sparverträgen nachzurechnen. Dabei ermitteln wir, welcher Nachzahlungsanspruch Ihnen aus Sicht der Verbraucherzentrale zusteht. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, klicken Sie hier.

Für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist es nicht erforderlich, dass Sie die Zinsansprüche nachberechnen lassen. Die Höhe Ihres Anspruchs kann auch nach Abschluss der Musterfeststellungsklage ermittelt werden.

Sparkasse Barnim: Eintragung ins Klageregister nicht mehr möglich

Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim anschließen?

Das Klageregister ist geschlossen. Eine Teilnahme an der Klage ist jetzt nicht mehr möglich. 

Ist die Teilnahme kostenpflichtig?

Nein, die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist kostenlos.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen, entstehen Kosten, auf die wir Sie bei der Buchung gesondert hinweisen.

Bis wann kann ich mich anmelden?

Interessierte konnten sich bis 13. Dezember 2022 in das Klageregister eintragen, um an der Klage gegen die Sparkasse Barnim teilzunehmen. Der erste Gerichtstermin fand am Mittwoch, den 14. Dezember 2022, vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht statt. Eine Eintragung in das Klageregister ist jetzt nicht mehr möglich. 

Kann ich mich wieder abmelden?

Nein, eine Abmeldung ist seit 15. Dezember 2022 nicht mehr möglich. 

Sparkasse Spree-Neiße: So schließen Sie sich der Klage an / Eintragen ins Klageregister

Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße anschließen?

Um sich der Klage anzuschließen, müssen Sie sich in das offizielle Klageregister des Bundesamtes für Justiz eingetragen. 

Ist die Teilnahme kostenpflichtig?

Nein, die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist kostenlos. 
Wenn Sie eine Beratung oder weitere Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen, entstehen Kosten, auf die wir Sie bei der Buchung gesondert hinweisen.

Bis wann kann ich mich anmelden?

Sie können sich seit dem 12. Oktober 2022 in das Klageregister eintragen, um an der Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße teilzunehmen. Eine Anmeldung ist bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung möglich. Der Verhandlungstermin ist für den 25. Oktober 2023 um 11 Uhr geplant. Die Eintragung muss daher spätestens  am 24. Oktober 2023 erfolgen.

Kann ich mich wieder abmelden?

Eine Abmeldung ist bis zum Tag der mündlichen Verhandlung — also spätestens am 25. Oktober 2023 — möglich. Das Bundesamt für Justiz stellt hierfür ein Online-Formular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es für die fristgerechte Rücknahme auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim Bundesamt für Justiz ankommt. 

Welche Personen sollen sich für das Register anmelden?

Um an der Klage teilzunehmen, muss sich jede Person für jeden Vertrag einzeln im Klageregister anmelden, die Ansprüche aus dem jeweiligen Prämiensparvertrag mit der Sparkasse Spree-Neiße hat. In der Regel hat die Person einen Anspruch, die den Vertrag geschlossen hat. Haben mehrere Personen den Vertrag gemeinsam geschlossen, beispielsweise als Ehepaar, so füllt jeder Ehepartner für sich ein eigenes Formular zur Anmeldung aus. Wenn Sie mehrere Verträge besitzen, dann müssen Sie sich mehrmals registrieren.

Manchmal kann auch ein Dritter Ansprüche aus dem Vertrag haben. Das könnte der Fall sein, wenn ein Vertrag von Großeltern zugunsten eines Enkelkindes geschlossen wurde. Wenn unklar ist, wer Anspruchsinhaber:in ist – oder sein wird – sollten sich alle in Betracht kommenden Personen jeweils einzeln anmelden. Somit füllt jede Person für sich ein eigenes Formular zur Anmeldung aus.

Manche Verträge wurden im Laufe der Zeit von einer Person auf eine andere übertragen. Es erfolgte dann eine Umschreibung des Vertrages. Die Registeranmeldung übernimmt dann der aktuelle Vertragsinhaber.
Wenn Sie als Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Prämiensparvertrag haben, sollte sich jeder Erbe einzeln zum Register anmelden. Somit füllt jede Person für sich ein eigenes Formular zur Anmeldung aus.

Minderjährige müssen sich bei der Anmeldung zum Register vertreten lassen. Bei gemeinschaftlich sorgeberechtigten Eltern üben beide Elternteile die Vertretung zusammen aus. Das Formular sieht aber keine Anmeldung durch mehrere Personen vor. Deshalb muss sich ein Elternteil durch den anderen Teil für die Register-Anmeldung bevollmächtigen lassen. Die bevollmächtigte Person sollte die Vollmacht aufbewahren. Dieser Elternteil sollte sich im Registerformular als Vertreter:in eintragen. Die Benachrichtigungen des Bundesamtes für Justiz werden dann an diese Person verschickt.

Je nachdem, welche Person sich zum Klageregister anmeldet, unterscheidet sich die Eintragung im Formular unter Ziffer IV „Angaben zu Gegenstand und Grund“.

Was gebe ich im Formular unter Ziffer II „Vertreter“ an?

Tragen Sie in dieses Feld nur dann etwas ein, wenn Sie die Anmeldung für eine andere anspruchsberechtigte Person, z.B. Ihr minderjähriges Kind oder eine zu pflegende Person, ausfüllen. Bitte geben Sie hier nicht die Adresse der Verbraucherzentrale an. 

Weitere Hinweise für Vertreter:innen finden Sie in der Ausfüllanleitung des Bundesamtes für Justiz.

Was gebe ich im Formular unter Ziffer IV "Angaben zu Gegenstand und Grund" ein?

Wenn Sie selbst den Vertrag geschlossen haben, können Sie bei „Angaben zu Gegenstand und Grund“ folgenden Text anpassen und verwenden:
Ich habe als Verbraucher:in mit der Sparkasse Spree-Neiße einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ geschlossen.
Die Kontonummer lautet: [Kontonummer]
Ich verlange von der Sparkasse die Auszahlung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

Wenn eine Umschreibung vorgenommen wurde, können Sie bei „Angaben zu Gegenstand und Grund“ folgenden Text anpassen und verwenden:
Ursprünglich hat [Vorname Name] als Verbraucher:in mit der Sparkasse Spree-Neiße einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ geschlossen.
Die Kontonummer lautet: [Kontonummer]
Der Vertrag wurde auf mich überschrieben.
Ich verlange von der Sparkasse die Auszahlung der durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

Sind Sie Erbe, können Sie bei „Angaben zu Gegenstand und Grund“ folgenden Text anpassen und verwenden:
Ursprünglich hat [Vorname Name] als Verbraucher:in mit der Sparkasse Spree-Neiße einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“  geschlossen.
Die Kontonummer lautet: [Kontonummer]
Ich bin Erbe von [Vorname Name].
Ich verlange von der Sparkasse die Auszahlung der durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

Bei der Anmeldung eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter können Sie bei „Angaben zu Gegenstand und Grund“ folgenden Text anpassen und verwenden:
[Vorname Name des Minderjährigen] hat als Verbraucher:in einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ mit der Sparkasse Spree-Neiße geschlossen.
Die Kontonummer lautet: [Nummer].
[Er/Sie] verlangt von der Sparkasse die Auszahlung der durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

Welche Kontonummer soll ich angeben?

Bitte geben Sie möglichst die aktuelle Kontonummer des Sparvertrages „Prämiensparen flexibel“ an. In vielen Verträgen änderte sich diese Nummer im Laufe der Vertragslaufzeit.  Schauen Sie in den aktuellsten Vertragsunterlagen, dem Sparbuch oder dem Kündigungsschreiben nach, um die aktuelle Kontonummer herauszufinden.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich mehrere Sparverträge "Prämiensparen flexibel" habe?

Bitte melden Sie jeden Sparvertrag einzeln im Register an füllen Sie also für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

Sparkasse Märkisch-Oderland: Eintragen ins Klageregister nicht mehr möglich

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse Märkisch-Oderland abgeschlossen. Was kann ich tun?

Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Alle Neuigkeiten rund um diese Klage können Sie hier nachlesen. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt.

Musterfeststellungsklage: Vorteile und Nachteile

Was soll das Gericht feststellen?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Musterfeststellungsklage erhoben, damit das Gericht zugunsten der Prämiensparer:innen insbesondere feststellt:

  1. nach welchen Vorgaben die Sparkassen die Zinsen tatsächlich berechnen müssen.
  2. dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg gewinnt?

Alle Verbraucher:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können der verklagten Sparkasse das Urteil vorlegen. Diese sollte daraufhin die Zinsen nach den Vorgaben des Gerichts berechnen und den Betroffenen den Differenzbetrag gutschreiben beziehungsweise auszahlen.

Welche Vorteile bringt es, mich einer dieser Klagen anzuschließen?

Die Klagebeteiligung ist für Verbraucher:innen kostenlos. Sie tragen daher keinerlei Risiko für Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Musterfeststellungsklage soll auch verhindern, dass Ihre Ansprüche gegen die Sparkasse verjähren. Sie müssen also keine weitergehenden verjährungshemmenden Maßnahmen (zum Beispiel eigene Klage, Mahnbescheid) ergreifen, wenn Sie sich bezüglich Ihres jeweiligen Vertrages an einer Musterfeststellungsklage beteiligt haben.

Das Urteil der Musterfeststellungsklage bindet alle deutschen Gerichte. Falls es zu einem anschließenden Gerichtsverfahren kommt, in denen über die Zinsnachzahlungen im Einzelfall entschieden wird, können sich alle im Klageregister eingetragenen Verbraucher:innen auf das Urteil berufen.

Infografik zum Ablauf einer Musterfeststellungklage
Quelle:
https://www.musterfeststellungsklagen.de/hintergrund

 

Hat diese Klage im Vergleich mit anderen Optionen auch Nachteile?

Wie bei allen anderen Klagen besteht auch bei der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, dass sie nicht im Sinne der Betroffenen entschieden wird. Das Urteil ist auch im Fall einer Niederlage für alle verbindlich, die sich mit ihrem Eintrag in das Klageregister an der Klage beteiligt haben.

Darüber hinaus führt ein positives Urteil für die Betroffenen nicht direkt zu einem gerichtlich festgestellten Zahlungsanspruch. Das kann bedeuten, dass Betroffene trotz Beteiligung an der Musterfeststellungsklage im Anschluss ein eigenes Verfahren führen müssen. Wir gehen aber davon aus, dass ein antragsgemäß verurteiltes Unternehmen die Forderungen der Verbraucher:innen ohne zweite Klage begleichen wird, um weitere Klagen zu vermeiden und sein öffentliches Ansehen zu wahren.

Kann ich selbst klagen und mich gleichzeitig an einer Musterfeststellungsklage beteiligen?

Sobald und solange Sie im Klageregister angemeldet sind, können Sie wegen derselben Sache keine eigene Klage erheben. Das gilt, solange die Musterfeststellungsklage läuft.

Haben Sie vor der Bekanntmachung im Klageregister bereits eine eigene Klage erhoben und melden Sie sich nun zum Klageregister an, wird Ihre eigene Klage ausgesetzt und kann erst nach Beendigung der Musterfeststellungsklage fortgesetzt werden. Sie sind dann auch mit Ihrer eigenen Klage an das Ergebnis der Musterfeststellungsklage gebunden.

Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg verliert?

Wir sind zuversichtlich, dass wir das Brandenburgische Oberlandesgericht mit unseren Argumenten überzeugen können und es zugunsten der Verbraucher:innen entscheidet. Ein negatives Urteil können wir aber auch nicht ausschließen. Wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg die Klage verliert, sind Verbraucher:innen an dieses Ergebnis gebunden, wenn sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben.

Weiterer Informationsbedarf / Andere Klauseln und Sparkassen

Ich habe einen Prämiensparvertrag mit der Sparkasse Barnim bzw. Spree-Neiße geschlossen. Dieser enthält jedoch eine andere Zinsklausel. Was kann ich tun?

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer anderen Sparkasse, die Problematik scheint mir aber dieselbe zu sein. Was kann ich tun?

Es gibt wegen fehlerhafter Zinsberechnungen mehrere Musterfeststellungsklagen gegen unterschiedliche Sparkassen. Sie können sich jeweils nur der Klage anschließen, die gegen Ihre Sparkasse erhoben wurde. Eine Liste der laufenden Musterfeststellungsklagen finden Sie hier.

Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet. Was kann ich tun?

Wenn Sie Sparer:in bei einer Brandenburger Sparkasse sind, berät Sie die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Sind Sie Kund:in einer anderen Sparkasse, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale aus Ihrem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Informationen zu den örtlichen Beratungsangeboten finden Sie hier.


HINTERGRUND

Verbraucher:innen hatten ab den 1990er-Jahren Prämiensparverträge abgeschlossen. Die Sparer:innen erhielten aus diesen Verträgen – neben einer attraktiven jährlichen Prämie – Zinsen auf die aktuelle Spareinlage. Im Streit steht nun die Berechnung der Zinsen. Die Sparkasse darf zwar in Verträgen vereinbaren, Zinsen während der Vertragslaufzeit zu ändern. Dafür muss sie klarstellen, nach welchen Kriterien diese Zinsanpassung erfolgen wird. Dies haben einige Sparkassen jedoch nicht getan. Sie errechneten die Zinsen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg in der Folge falsch und zu Ungunsten der Verbraucher:innen.

Viele Betroffene  ließen von der Verbraucherzentrale Brandenburg ihre Zinsansprüche nachrechnen. Das Ergebnis: Die von der Sparkasse zugesprochenen Zinsen lagen regelmäßig unter den Beträgen, die die Verbraucherzentrale errechnet hatte. Leider waren die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße nicht bereit, Nachzahlungen in angemessener Höhe an ihre Kund:innen zu leisten. Um den Sparer:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg Musterfeststellungsklagen gegen beide Geldinstitute eingereicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Zinsen die Sparkasse Ihnen persönlich zu wenig gezahlt hat, können Sie eine Zinsnachberechnung bei der Verbraucherzentrale in Auftrag geben.
Alles Weitere dazu finden Sie auf: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/geld-versicherungen/pruefung-der-zinsanpassung-37018. Bitte beachten Sie, dass die Zinsnachberechnung kostenpflichtig ist. Die Zinsnachberechnung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Musterklage.

Allgemeine Informationen zur Teilnahme an Musterfeststellungsklagen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen unter Fragen und Antworten zu Musterfeststellungsklagen (allgemein).

Ihr Kontakt zu uns:

  • Telefon: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr).
  • E-Mail: musterklage@vzb.de
  • FAX: 0331-298 71 77
  • Post: 

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam